Aus­stei­gen lohnt sich – Kron­zeu­ge erhielt Bewährung

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Meh­re­re Jah­re hart­näcki­ge Ermitt­lungs­ar­beit von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft Bay­reuth brach­ten mit Hil­fe der muti­gen Auf­klä­rungs­hil­fe eines 24-jäh­ri­gen Aus­stei­gers etli­che Per­so­nen wegen pro­fes­sio­nel­len Rausch­gift­han­dels hin­ter Schloss und Rie­gel. Der ehe­ma­li­ge Kon­su­ment und Zwi­schen­händ­ler aus Bay­reuth kam Dank sei­ner akti­ven Mit­ar­beit und der damit ver­bun­de­nen Son­der­re­ge­lung nach § 31 des Betäu­bungs­mit­tel­ge­set­zes mit einer Bewäh­rungs­stra­fe davon.

Lukra­ti­ver Absatz von 15 Kilo­gramm Rauschgift

Im Früh­jahr 2009 hat­ten sich für die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und Exper­ten der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on mit Zen­tral­auf­ga­ben (KPI/Z) des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken Ver­dachts­mo­men­te erge­ben, dass eine Grup­pe Russ­land­deut­scher aus dem Bay­reu­ther Stadt­teil St. Geor­gen einen schwung­haf­ten Han­del mit Can­na­bis­pro­duk­ten betreibt.

Ent­schei­den­de Ein­blicke in die Abläu­fe die­ser kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten erhiel­ten die spe­zia­li­sier­ten Kri­mi­nal­be­am­ten durch den 24-jäh­ri­gen Aus­stei­ger, der vor sei­ner Abkehr als Bin­de­glied zwi­schen der ört­li­chen Dro­gen­sze­ne und einer über­re­gio­na­len Täter­grup­pie­rung fun­gier­te. Der ein­sti­ge Can­na­bis-Kon­su­ment hat­te selbst eine maß­geb­li­che Rol­le als Zwi­schen­händ­ler inne und war nach­weis­lich in den Absatz von 15 Kilo­gramm Haschisch verwickelt.

Ein­sicht und Wen­de zur Legalität

Als er des­we­gen von den Beam­ten im Früh­jahr 2009 fest­ge­nom­men wur­de, ent­schloss er sich, die­se unheil­vol­le „Kar­rie­re“ hin­ter sich zu las­sen und ab sofort mit den Kri­po-Beam­ten, statt mit den Dea­lern zusam­men­zu­ar­bei­ten. Sei­ne Insi­der­kennt­nis­se tru­gen maß­geb­lich dazu bei, dass der Nach­weis über den Absatz von 15 Kilo­gramm Haschisch, 300 Gramm Hero­in und 500 Gramm Amphet­amin seit Janu­ar 2005 geführt wer­den konn­te. Das Rausch­gift war von Mit­glie­dern der Täter­grup­pe größ­ten­teils aus Sieg­burg in den Bay­reu­ther Raum gebracht wor­den waren.

Rich­ter erlässt 14 Haftbefehle

Der Tat­ver­dacht reich­te dem Ermitt­lungs­rich­ter für den Erlass von ins­ge­samt 14 Haft­be­feh­len aus. Allein sie­ben Fest­nah­men erfolg­ten im Zuge einer kon­zer­tier­ten Akti­on im Okto­ber 2009 mit Unter­stüt­zung von Spe­zi­al­ein­satz­kräf­ten. Ein wei­te­rer Tat­ver­däch­ti­ger war nach die­ser Akti­on flüch­tig, wur­de mit inter­na­tio­na­lem Haft­be­fehl gesucht und ging den Fahn­dern nach einem Auf­ent­halt im Aus­land trotz fal­scher Per­so­nal­do­ku­men­te im Som­mer 2010 in Ber­lin ins Netz. In sei­ner Woh­nung beher­berg­te der Flüch­ti­ge eine wei­te­re mit Haft­be­fehl gesuch­te Person.

Im Zuge der Maß­nah­men konn­ten in Fürth, Bay­reuth und Sieg­burg ins­ge­samt rund 3,5 Kilo­gramm Can­na­bis und 100 Gramm Hero­in sicher­ge­stellt und so dem Markt ent­zo­gen werden.

Etli­che Jah­re Haft

Ins­ge­samt gerie­ten 37 Per­so­nen ins Visier der Ermitt­ler, von denen zwi­schen­zeit­lich 23 zu mehr­jäh­ri­gen Haft­stra­fen ohne Bewäh­rung ver­ur­teilt wor­den sind. Sechs Ange­klag­te erhiel­ten eine Bewäh­rungs­stra­fe, acht Ver­fah­ren sind noch nicht rechts­kräf­tig abgeschlossen.

„Kron­zeu­gen­re­ge­lung“ für den Aussteiger

In sei­ner eige­nen Haupt­ver­hand­lung erwies sich der 24-Jäh­ri­ge Aus­stei­ger als glaub­wür­di­ger Ange­klag­ter, der mit sei­nen umfas­sen­den Aus­sa­gen für wei­te­re Geständ­nis­se ande­rer Betei­lig­ter gesorgt hatte.

Das Gericht schloss sich mit sei­nem Urteil dem Antrag der Staats­an­walt­schaft an, die für den „Kron­zeu­gen“ die Vor­aus­set­zun­gen zur Mil­de­rung der Stra­fe im Sin­ne von § 31 des Betäu­bungs­mit­tel­ge­set­zes in allen erfor­der­li­chen Punk­ten als gege­ben erach­te­te und eine Bewäh­rungs­stra­fe von zwei Jah­ren gefor­dert hatte.

Der muti­ge Aus­stieg des jun­gen Man­nes hat­te sich also wirk­lich gelohnt, sonst wäre sei­ne Stra­fe wohl ganz anders aus­ge­fal­len und er hät­te das Gerichts­ge­bäu­de nicht als frei­er Mann ver­las­sen können.

Um aber die Ernst­haf­tig­keit sei­ner Ent­wick­lung zurück in ein lega­les, dro­gen­frei­es Leben genau im Auge zu behal­ten, setz­te die Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bay­reuth die Bewäh­rungs­zeit auf fünf Jah­re herauf.