OB-Wahl 2012 in Bay­reuth: Ein­tra­gungs­mög­lich­kei­ten in Unterstützungslisten

Neue Wahl­vor­schlä­ge benö­ti­gen zusätz­lich min­de­stens 340 Unter­schrif­ten von Wahlberechtigten

Am 11. März kom­men­den Jah­res sind Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­ge­ru­fen, den Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bay­reuth zu wäh­len. Ab Frei­tag, 16. Dezem­ber, sind Wahl­vor­schlä­ge für den Urnen­gang mög­lich. Wahl­vor­schlä­ge von neu­en Wahl­vor­schlags­trä­gern müs­sen nicht nur von zehn Wahl­be­rech­tig­ten unter­schrie­ben wer­den, son­dern zusätz­lich von min­de­stens 340 Wahl­be­rech­tig­ten durch Unter­schrift in Listen, die bei der Stadt Bay­reuth auf­lie­gen, unter­stützt werden.

Wahl­be­rech­tig­te, die sich in die Unter­stüt­zungs­li­sten ein­tra­gen wol­len, kön­nen dies ab dem Tag nach der Ein­rei­chung des Wahl­vor­schlags, jedoch spä­te­stens bis Mon­tag, 30. Janu­ar 2012, 12 Uhr, mit Fami­li­en­na­men, Vor­na­men und Anschrift tun. Die Ein­tra­gungs­mög­lich­keit besteht bar­rie­re­frei im Neu­en Rat­haus, 3. Stock, Zim­mer 306, Luit­pold­platz 13, zu den all­ge­mei­nen Dienst­stun­den des Ein­woh­ner- und Wahl­am­tes (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Mitt­woch von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, Frei­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr). Zusätz­li­che Öff­nungs­zei­ten gibt es Mitt­woch, 25. Janu­ar 2012, von 7.30 Uhr bis 20 Uhr, und am Sams­tag, 28. Janu­ar 2012, von 10 bis 12 Uhr.

Die Unter­schrift muss eigen­hän­dig gelei­stet wer­den. Wer glaub­haft macht, wegen Krank­heit oder kör­per­li­cher Behin­de­rung nicht oder nur unter unzu­mut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten in der Lage zu sein, den Ein­tra­gungs­raum auf­zu­su­chen, erhält auf Antrag einen Ein­tra­gungs­schein. Ein­tra­gungs­schei­ne kön­nen schrift­lich oder münd­lich (nicht tele­fo­nisch) im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth bean­tragt wer­den. Die Ein­tra­gung kann nicht brief­lich erklärt werden.

Per­so­nen, die sich ein­tra­gen wol­len, müs­sen ihren Per­so­nal­aus­weis, aus­län­di­sche Unionsbürger/​Unionsbürgerinnen ihren Iden­ti­täts­aus­weis, oder ihren Rei­se­pass vorlegen.