OB-Wahl 2012 in Bay­reuth: Ab heu­te kön­nen Wahl­vor­schlä­ge ein­ge­reicht werden

Die Vor­schlä­ge müs­sen bis spä­te­stens 19. Janu­ar eingehen

Am 11. März kom­men­den Jah­res sind Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf­ge­ru­fen, den Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Bay­reuth zu wäh­len. Ab heu­te, Frei­tag, 16. Dezem­ber, sind Wahl­vor­schlä­ge für den Urnen­gang möglich.

Die Vor­schlä­ge müs­sen spä­te­stens Don­ners­tag, 19. Janu­ar 2012, um 18 Uhr, dem Wahl­lei­ter zuge­sandt oder wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Mitt­woch von 07.30 Uhr bis 18 Uhr, Frei­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und zusätz­lich am Don­ners­tag, 19. Janu­ar 2012 von 16 Uhr bis 18 Uhr) im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 3. Stock, Zim­mer Num­mer 305, über­ge­ben wer­den. Jeder Wahl­vor­schlags­trä­ger darf nur einen Wahl­vor­schlag ein­rei­chen. Die­se dür­fen nur von Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen ein­ge­reicht werden.

Für das Amt des Ober­bür­ger­mei­sters ist jede Per­son wähl­bar, die am Wahl­tag Deut­sche im Sinn des Grund­ge­set­zes ist, das 21. Lebens­jahr voll­endet hat, am Tag des Beginns der Amts­zeit das 65. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat und nicht aus son­sti­gen Grün­den von der Wähl­bar­keit aus­ge­schlos­sen ist. Zum Ober­bür­ger­mei­ster kann auch gewählt wer­den, wer sei­nen Auf­ent­halt nicht in der Stadt Bay­reuth hat.

Jeder Wahl­vor­schlag muss von zehn Wahl­be­rech­tig­ten unter­schrie­ben sein, die am 30. Janu­ar 2012 wahl­be­rech­tigt sind. Die Unter­zeich­nung durch sich bewer­ben­de Per­so­nen oder Ersatz­leu­te eines Wahl­vor­schlags ist unzu­läs­sig. Die Unter­schrif­ten müs­sen auf dem Wahl­vor­schlag per­sön­lich abge­ge­ben werden.

Wahl­vor­schlä­ge von neu­en Wahl­vor­schlags­trä­gern müs­sen nicht nur von zehn Wahl­be­rech­tig­ten unter­schrie­ben wer­den, son­dern zusätz­lich von min­de­stens 340 Wahl­be­rech­tig­ten durch Unter­schrift in Listen, die bei der Stadt Bay­reuth auf­lie­gen, unter­stützt wer­den. Neue Wahl­vor­schlags­trä­ger sind Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen, die im Stadt­rat seit des­sen letz­ter Wahl nicht auf Grund eines eige­nen Wahl­vor­schlags unun­ter­bro­chen bis zum 12. Dezem­ber 2011 ver­tre­ten waren; sie benö­ti­gen aller­dings dann kei­ne zusätz­li­chen Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten, wenn sie bei der letz­ten Land­tags­wahl oder bei der letz­ten Euro­pa­wahl min­de­stens fünf Pro­zent der im Land ins­ge­samt abge­ge­be­nen gül­ti­gen Stim­men oder bei der letz­ten Bun­des­tags­wahl min­de­stens fünf Pro­zent der im Land abge­ge­be­nen gül­ti­gen Zweit­stim­men erhal­ten haben.

In die Unter­stüt­zungs­li­ste dür­fen sich die in einem Wahl­vor­schlag auf­ge­führ­ten, sich bewer­ben­den Per­so­nen und Ersatz­leu­te eben­so wenig ein­tra­gen wie Wahl­be­rech­tig­te, die sich in eine ande­re Unter­stüt­zungs­li­ste ein­ge­tra­gen haben, oder Wahl­be­rech­tig­te, die einen Wahl­vor­schlag unter­zeich­net haben. Ein­zel­hei­ten über die Ein­tra­gungs­fri­sten, die Ein­tra­gungs­räu­me, die Öff­nungs­zei­ten und die Aus­stel­lung von Ein­tra­gungs­schei­nen an kran­ke und kör­per­lich behin­der­te Per­so­nen wer­den von der Stadt Bay­reuth geson­dert bekannt gemacht.

Die Zurück­nah­me der Wahl­vor­schlä­ge im Gan­zen ist nur bis zum 19. Janu­ar 2012, 18 Uhr, zulässig.