Von der Stra­ße ins Gefängnis

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Mit der Fest­nah­me ende­te für zwei Män­ner aus Sach­sen-Anhalt eine Auto­fahrt nach Kulm­bach in der Nacht zum Mon­tag. Beam­te der Stadt­steina­cher Poli­zei fan­den in ihrem Fahr­zeug eine grö­ße­rer Men­ge Mari­hua­na auf.

Die Poli­zi­sten hat­ten das rich­ti­ge Gespür, als sie die bei­den 23 und 27 Jah­re alten Män­ner kurz nach Mit­ter­nacht, in der Stra­ße Bruck­äcker­lein in Thur­n­au über­prüf­ten. Bei der Durch­su­chung ihres Autos fan­den sie im Bereich der Rück­sit­ze einen Beu­tel mit rund 100 Gramm Mari­hua­na auf. Ausser­dem hat­ten die Män­ner in der Mit­tel­kon­so­le griff­be­reit eine Tele­skop-Stahl­ru­te, bei der es sich um eine ver­bo­te­ne Waf­fe nach dem Waf­fen­ge­setz handelt.

Der 27-jäh­ri­ge Fah­rer des Fahr­zeugs stand außer­dem noch unter dem Ein­fluß von Drogen.

Ermitt­lun­gen der zustän­di­gen Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth erga­ben, dass die Män­ner gera­de auf dem Weg waren, das Rausch­gift, das sie sich zuvor in Sach­sen-Anhalt besorgt hat­ten, im Bereich Kulm­bach gewinn­brin­gend zu verkaufen.

Bei der Durch­su­chung der Woh­nung des 27-jäh­ri­gen in sei­ner Hei­mat, stell­ten Poli­zi­sten noch wei­te­re rund 55 Gramm Mari­hua­na sicher.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen die bei­den Beschul­dig­ten Haft­be­fehl wegen Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge. Bei dem Beschuldg­ten, der die Tele­skop-Stahl­ru­te im Besitz hat­te, erging der Haft­be­fehl in der Vari­an­te des bewaff­ne­ten Han­del­trei­bens. Das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz sieht eine Min­dest­stra­fe von fünf Jah­ren vor, wenn ein Täter beim Betäu­bungs­mit­tel­han­del eine Schuß­waf­fe oder Gegen­stän­de, die zur Ver­let­zung von Per­so­nen geeig­net und bestimmt sind, mit sich führt.

Bei­de Beschul­dig­ten befin­den sich in einer Justizvollzugsanstalt.