Offener Brief: „Kreisverkehr Emil-Kemmer-Straße in Hallstadt: Rechtsaufsicht“

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Denzler!
Mit Schreiben vom 4. September 2011 hatte ich die Stadt Hallstadt sowie das Landratsamt Bamberg darauf hingewiesen, daß die Radverkehrsführung am neuen Kreisverkehr Emil-Kemmer-Straße nicht nur allen fachlichen Empfehlungen, sondern auch in mehrfacher Hinsicht rechtlichen Vorgaben widerspricht. Ihre Behörde hatte mir daraufhin mitgeteilt, die Maßnahme unterläge nicht Ihrer Bewertung.
Gemäß Artikel 110 der Bayerischen Gemeindeordnung obliegt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden dem jeweiligen Landratsamt. Da die Stadt Hallstadt mit Schreiben vom 24. November 2011 klargestellt hat, daß sie an der rechtswidrigen Radverkehrsführung im Bereich des Kreisverkehrs Emil-Kemmer-Straße festzuhalten gedenke, unterliegt die Angelegenheit sehr wohl Ihrer Bewertung. Denn die staatliche Aufsicht hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des gemeindlichen Verwaltungshandelns mit dem geltenden Recht sicherzustellen.
Die inhaltliche Begründung ergibt sich aus dem Ihnen vorliegenden Schriftverkehr, insbesondere meinen Schreiben vom 4. September, 13. und 27. November 2011. Die Radverkehrsführung am Kreisverkehr Emil-Kemmer-Straße widerspricht der Straßenverkehrsordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sowie den lt. VwV-StVO zu beachtenden Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Sie behindert nicht nur den Fahrradverkehr, sondern gefährdet ihn in unverantwortlicher Weise. Die bauliche Gestaltung und Linienführung der Radwege entspricht nicht einmal im mindesten rechtlichen und fachlichen Vorgaben. Die weiteren von mir zitierten Quellen, insbesondere die Ausführungen im Radverkehrshandbuch der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, erläutern und begründen die rechtlichen Vorschriften, ohne daß ich den Anspruch erhebe, alle zu beanstandenden Mängel vollständig vorgebracht zu haben.
Aus den vorgenannten Gründen fordere ich Sie auf, unverzüglich die rechtswidrigen Anordnungen, insbesondere die angeordnete Benutzungspflicht auf den Radwegen am Kreisverkehr Emil-Kemmer-Straße, aufzuheben bzw. ihre Aufhebung zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig
Bamberg-Gaustadt
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