Grü­ne Bezirks- und Kreis­vor­sit­zen­de aus Ober­fran­ken rei­chen Ver­fas­sungs­kla­ge gegen den Frei­staat Bay­ern ein

Die Stimm­kreis­re­form und den Zuschnitt des neu­en Stimm­krei­ses Wun­sie­del-Kulm­bach hal­ten sie für ver­fas­sungs­wid­rig: Ins­ge­samt elf Grü­ne Kreis­vor­sit­zen­de und Man­dats­trä­ge­rIn­nen haben sich zu die­ser Kla­ge zusam­men geschlossen:

  • die Bezirks­vor­sit­zen­den Gert Lowack (Bay­reuth) und Mar­ti­na Ben­zel-Weyh (Coburg)
  • aus den betrof­fe­nen Land­krei­sen Wun­sie­del und Kulm­bach die Kreis­vor­sit­zen­den Bri­git­te Art­mann und Edith Berg
  • die Kreis­vor­sit­zen­den Lisa Badum (Forch­heim), Jens Back­ert (Lich­ten­fels), Nor­bert Pietsch (Bay­reuth-Land), die ehe­ma­li­ge Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Edith Mem­mel (Kro­nach), die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg (Hof) sowie vom Kreis­ver­band Kulm­bach Bru­no Kramm
  • initi­iert wur­de die Kla­ge vom Kreis­vor­sit­zen­den Bam­berg-Land, Andre­as Lösche
  • anwalt­schaft­lich ver­tre­ten wer­den sie von der Bay­reu­ther Rechts­an­walts­kanz­lei Lowack & Lowack

Ihre Popu­lar­kla­ge gegen die vom Land­tag am 20.10.2011 ver­ab­schie­de­te Ände­rung zum Lan­des­wahl­ge­setz, mit wel­cher die Zahl der Man­da­te im Wahl­kreis Ober­fran­ken von 17 auf 16 redu­ziert und ein neu­er Stimm­kreis Wun­sie­del-Kulm­bach in der Form eines „Hun­de­kno­chens“ gebil­det wird, begrün­den die Grü­nen aus Ober­fran­ken wie folgt:

Die Klä­ge­rin­nen und Klä­ger wen­den sich dage­gen, dass ohne Not und offen­kun­dig aus poli­ti­schen Moti­ven die Reprä­sen­tanz Ober­fran­kens im Land­tag noch ein­mal ver­schlech­tert wird und der ober­frän­ki­schen Bevöl­ke­rung gegen ihren Wil­len ein Stimm­kreis­zu­schnitt auf­ok­troy­iert wird, der eine völ­li­ge Igno­ranz der tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten und gewach­se­nen histo­ri­schen Struk­tu­ren im öst­li­chen Ober­fran­ken zeigt.

Wäh­rend Ober­bay­ern nun mit 60 Sit­zen und damit exakt einem Drit­tel der Gesamt­zahl der Sit­ze im Land­tag ver­tre­ten ist, wird Ober­fran­ken, eben­so wie die Ober­pfalz, nur noch von 16 Abge­ord­ne­ten reprä­sen­tiert. Damit bil­det der Land­tag end­gül­tig nicht mehr die mit der Auf­tei­lung Bay­erns in 7 Regie­rungs­be­zir­ke durch die Ver­fas­sung vor­ge­ge­be­ne Viel­falt der Regio­nen aus­rei­chend ab.

Die Redu­zie­rung von 17 auf 16 Man­da­te erfolg­te, ohne dass dies ver­fas­sungs­recht­lich zwin­gend gebo­ten gewe­sen wäre und daher offen­kun­dig vor allem dazu, um Herrn See­ho­fer den von ihm für die näch­ste Wahl benö­tig­ten Stimm­kreis bei Ingol­stadt recht­zei­tig zu verschaffen.

Die Redu­zie­rung von 17 auf 16 Sit­ze ist aber auch ver­fas­sungs­wid­rig, da bei abstrak­ter Betrach­tung das gegen­wär­ti­ge Par­tei­en­spek­trum die nicht zu ver­nach­läs­si­gen­de Mög­lich­keit begrün­det, dass eine Par­tei fak­tisch mehr als 5 % der Stim­men benö­tigt, um einen Sitz zu erhal­ten. Wür­de dies bei der näch­sten Wahl pas­sie­ren, wäre die­se Wahl anfechtbar.

Gegen­wär­tig kon­kur­rie­ren bereits 7 ernst zu neh­men­de Par­tei­en um den Ein­zug in die Par­la­men­te (CSU, SPD, Bünd­nis 90/​Die Grü­nen, Freie Wäh­ler, FDP, Die Lin­ke, die Pira­ten). Nicht aus­zu­schlie­ßen ist, dass noch vor der näch­sten Land­tags­wahl eine wei­te­re Par­tei hin­zu­kommt. Einer „Gut­ten­berg-Par­tei“ wür­den gemäß einer kürz­lich erschie­ne­nen For­sa-Umfra­ge 15 % der Befrag­ten ihre Stim­me geben wollen.

Danach ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass bei der näch­sten Wahl tat­säch­lich bis zu 8 Par­tei­en lan­des­weit mehr als 5 % der Stim­men bekom­men kön­nen. Es ist offen­sicht­lich, dass bei bis zu 8 Par­tei­en nur 16 Sit­ze nicht aus­rei­chen, um ein Wahl­er­geb­nis bei der Sitz­ver­tei­lung reprä­sen­ta­tiv abzu­bil­den. Damit ist der Erfolgs­wert der ein­zel­nen Wäh­ler­stim­me nicht mehr aus­rei­chend gewährleistet.

Eben­falls ver­fas­sungs­wid­rig ist nach Auf­fas­sung der Klä­ge­rin­nen und Klä­ger der Zuschnitt des neu geschaf­fe­nen Stimm­krei­ses. Der ursprüng­li­che Stimm­kreis Wun­sie­del wur­de abge­schafft mit dem Argu­ment, dass er mit 25,4 % so weit von dem Bevöl­ke­rungs­durch­schnitt abweicht, dass der Grund­satz der Wahl­gleich­heit ver­letzt ist. Der nun geschaf­fe­ne neue Stimm­kreis weicht aber mit 24,2 % nach oben tat­säch­lich fast genau­so weit ab. Das ist kei­ne rele­van­te Ver­bes­se­rung, die dem Grund­satz der Wahl­gleich­heit wirk­lich genügt, auch wenn die­se Abwei­chung gera­de noch ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig ist.

Für eine in tat­säch­li­cher Hin­sicht der­art mar­gi­na­le „Ver­bes­se­rung“ der Wahl­gleich­heit der Ober­fän­ki­schen Bevöl­ke­rung einen Stimm­kreis zuzu­mu­ten, der alle gewach­se­nen Struk­tu­ren miss­ach­tet und von der Bevöl­ke­rung ein­hel­lig abge­lehnt wird, belegt die poli­ti­sche Arro­ganz und Igno­ranz der Regie­rungs­par­tei­en. Ver­fas­sungs­recht­lich ver­stößt die­ser Zuschnitt gegen den Grund­satz der Deckungs­gleich­heit aus Art. 14 BV. Dies kann auch nicht mit dem Grund­satz der Wahl­gleich­heit gerecht­fer­tigt wer­den, weil die­sem mit dem gewähl­ten Zuschnitt eben­falls mehr schlecht als recht genügt wird.

Die Erfolgs­aus­sich­ten der Kla­ge wer­den vor­sich­tig beur­teilt, da der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof dem Gesetz­ge­ber in der Ver­gan­gen­heit bei der­ar­ti­gen Ent­schei­dun­gen immer einen rela­tiv gro­ßen Ermes­sens­spiel­raum ein­ge­räumt hat.

Dies hat aber offen­bar dazu geführt, dass die bis­lang staats­tra­gen­de Par­tei glaubt, man wür­de ihr alles durch­ge­hen lassen.

Dem wol­len sich die Klä­ge­rin­nen und Klä­ger ent­ge­gen­stel­len und klar­ma­chen, dass sie nichts unver­sucht las­sen wol­len, die ober­frän­ki­schen Inter­es­sen zu verteidigen.

Sie sind sich einig, dass es drin­gend gebo­ten ist dem will­kür­li­chen poli­ti­schen Aktio­nis­mus der Staats­re­gie­rung Ein­halt zu gebie­ten und kla­re Gren­zen zu zie­hen. Der­ar­tig tief in die regio­na­len Struk­tu­ren ein­grei­fen­de und in ihren Aus­wir­kun­gen nach­hal­ti­ge gesetz­ge­be­ri­sche Ent­schei­dun­gen bedür­fen beson­de­rer Sorg­falt, Behut­sam­keit und Rück­sicht­nah­me. Es ist an der Zeit, dass der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof dies den Regie­rungs­par­tei­en deut­lich macht.

Die Klä­ge­rin­nen und Kläger

Bri­git­te Artmann

(Kreis­vor­sit­zen­de Wunsiedel)

„CSU-Mini­ster­prä­si­dent See­ho­fer hat sich selbst mit einem fet­ten Wahl­kreis bedient und dabei die Land­krei­se Wun­sie­del und Kulm­bach zum Hun­de­kno­chen degra­diert und diskriminiert.“

Jens Back­ert

(Kreis­vor­sit­zen­der Lichtenfels)

„Mei­ner Mei­nung nach ist der geo­gra­phi­schen Zuschnitts des neu­en Wahl­krei­ses Wun­sie­del-Kulm­bach untrag­bar und benach­tei­ligt alle Par­tei­en bei ihrer Wahl­kreis­ar­beit.

Lisa Badum

(Kreis­vor­sit­zen­de Forchheim)

„Trotz der Lip­pen­be­kennt­nis­se für den länd­li­chen Raum: Ober­fran­ken wird seit lan­gem schlecht gere­det und soll nun auch poli­tisch benach­tei­ligt wer­den. Ein „Hun­de­kno­chen­wahl­kreis“ ist recht­lich nicht zwin­gend erfor­der­lich und wird von uns abge­lehnt. Auch Stimm­krei­se, die bevöl­ke­rungs­mä­ßig noch gut daste­hen, wie etwa Forch­heim, wer­den sich nicht gegen struk­tur­schwä­che­re Regio­nen aus­spie­len las­sen. Wir Grü­ne sind uns in die­ser Fra­ge einig und wis­sen, dass auch Par­tei­kol­le­gIn­nen aus Süd­bay­ern hin­ter uns stehen.“

Mar­ti­na Benzel-Weyh

(Bezirks­vor­sit­zen­de / Coburg)

Edith Berg

(Kreis­vor­sit­zen­de Kulmbach)

Bru­no Kramm

(Kreis­ver­band Kulmbach)

„Die­se Stimm­kreis­re­form hat nicht nur eine kata­stro­pha­le Signal­wir­kung für den seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung struk­tu­rell gebeu­tel­ten und benach­tei­lig­ten Nord­osten Bay­erns, son­dern zeugt in sei­ner räum­li­chen Ver­zer­rung auch von der geo­gra­phisch-sozio­lo­gi­schen Unkennt­nis der
ver­ant­wort­li­chen Tech­no­kra­ten. Ganz zu Schwei­gen von der wahl­tak­ti­schen Moti­va­ti­on, der die­sem kar­to­gra­fi­schen Schild­bür­ger­streich zu Grun­de liegt, lei­stet man so der wei­te­ren Nord-Süd Ver­wer­fung unse­res Bun­des­lan­des Vorschub.“

Andre­as Lösche

(Kreis­vor­sit­zen­der Bamberg-Land)

„Unse­re Ver­fas­sungs­kla­ge ist ein star­kes Signal für Ober­fran­ken, denn wir dür­fen nicht zulas­sen, dass hier Stimm­krei­se nach Guts­her­ren­art ein­ge­teilt wer­den. Ober­fran­ken ist nicht Eigen­tum der CSU.“

Gert Lowack

(Bezirks­vor­sit­zen­der / Bayreuth)

„Nach unse­rer Über­zeu­gung ist es Auf­ga­be und Pflicht des Ver­fas­sungs­ge­richts, die baye­ri­sche Bevöl­ke­rung vor einem gesetz­ge­be­ri­schen Aktio­nis­mus zu schüt­zen, der zu schein­bar ober­fläch­li­chen, will­kür­li­chen und poli­tisch moti­vier­ten Ent­schei­dun­gen führt.“

Edith Mem­mel

(Kreis­vor­sit­zen­de Kronach)

Nor­bert Pietsch

(Kreis­vor­sit­zen­der Bayreuth-Land)

Eli­sa­beth Schar­fen­berg, MdB

(Kreis­vor­sit­zen­de Hof)

„Die­se Stimm­kreis­re­form wür­de Horst See­ho­fer einen eige­nen Stimm­kreis besche­ren und den Ober­fran­ken einen Stimm­kreis Kulm­bach-Wun­sie­del in Hun­de­kno­chen­form bei dem nichts zusam­men­passt: das zeigt doch deut­lich, dass es bei die­ser Neu­ein­tei­lung nicht um eine Reak­ti­on auf die Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung geht, son­dern um das Eigen­in­ter­es­se der CSU.“