Tat­ver­däch­ti­ger zu ver­such­tem Tötungs­de­likt in Bay­reuth festgenommen

Symbolbild Polizei

Licht ins Dun­kel brach­ten der Staats­an­walt und die Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth im Fall eines schwer­ver­letz­ten 30-Jäh­ri­gen. Der Mann war am ver­gan­ge­nen Frei­tag mit schwe­ren Gesichts­ver­let­zun­gen in ein Bay­reu­ther Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wor­den. Umfang­rei­che Ver­neh­mun­gen und Umfel­der­mitt­lun­gen führ­ten am Diens­tag­nach­mit­tag zur Fest­nah­me eines 29-jäh­ri­gen Bay­reu­thers. Auf­grund des Fahn­dungs­drucks stell­te sich der Beschul­dig­te zusam­men mit sei­nem Anwalt bei den Ermittlungsbehörden.

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und der Bay­reu­ther Kri­po brach­ten zu Tage, dass es am Frei­tag­nach­mit­tag in einer Woh­nung im Stadt­teil Kreuz zu der fol­gen­schwe­ren Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen dem fest­ge­nom­me­nen 29-Jäh­ri­gen und sei­nem 30-jäh­ri­gen Kon­tra­hen­ten kam. Mit meh­re­ren, mas­si­ven Faust­schlä­gen gegen den Kopf füg­te der 29-Jäh­ri­ge sei­nem Opfer die schwe­ren Gesichts­ver­let­zun­gen zu. Dem 30-Jäh­ri­gen gelang es schließ­lich aus der Woh­nung zu flüch­ten. Zu der Aus­ein­an­der­set­zung kam es beim Ankauf von Betäu­bungs­mit­teln zum Eigen­ver­brauch. Das Opfer ist mitt­ler­wei­le außer Lebensgefahr.

Gegen den Beschul­dig­ten, der kei­ne Anga­ben macht, wur­de ein Haft­be­fehl wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung voll­zo­gen. Er befin­det sich in einer Justizvollzugsanstalt.