Uni­ver­si­tät Bay­reuth und Staats­an­walt­schaft Hof gehen im Fall zu Gut­ten­berg jeweils von Vor­satz aus

Die Uni­ver­si­tät Bay­reuth nimmt Stel­lung zu den jüng­sten Medi­en­be­rich­ten, die Staats­an­walt­schaft Hof und die Uni­ver­si­tät Bay­reuth kämen im Fall zu Gut­ten­berg zu unter­schied­li­chen Ergebnissen

Zwi­schen der Ein­schät­zung der Uni­ver­si­täts­kom­mis­si­on „Selbst­kon­trol­le in der Wis­sen­schaft“ und der Ein­schät­zung der Staats­an­walt­schaft Hof gibt es kei­ne Wider­sprü­che. Die Kom­mis­si­on der Uni­ver­si­tät Bay­reuth hat fest­stellt, dass Herr Karl-Theo­dor Frei­herr zu Gut­ten­berg gegen wis­sen­schaft­li­che Stan­dards ver­sto­ßen und hier­bei vor­sätz­lich getäuscht hat. Dies wird im Bericht der Kom­mis­si­on im Ein­zel­nen dar­ge­legt. Zum Vor­satz gehört auch der soge­nann­te beding­te Vor­satz („dolus even­tua­lis“), also die Situa­ti­on, dass jemand zumin­dest bil­li­gend in Kauf nimmt, gegen Nor­men zu ver­sto­ßen. Von „Täu­schungs­ab­sicht“ im Sin­ne eines Ver­hal­tens, dem es nur und aus­schließ­lich um das Täu­schen geht, ist – ent­ge­gen anders­lau­ten­der Mel­dun­gen – in dem Bericht der Uni­ver­si­täts­kom­mis­si­on nicht die Rede.

Die Staats­an­walt­schaft Hof hat sich nicht mit den Ver­stö­ßen gegen wis­sen­schaft­li­che Stan­dards befasst und daher auch nicht geprüft, ob Herr Frei­herr zu Gut­ten­berg dies­be­züg­lich vor­sätz­lich getäuscht hat. Die Staats­an­walt­schaft hat straf­rechts­re­le­van­te Ver­stö­ße gegen das Urhe­ber­ge­setz geprüft und die­se in 23 Fäl­len bejaht. Die­se Ver­stö­ße kön­nen nach dem Gesetz nur vor­sätz­lich began­gen wer­den. Sowohl die Uni­ver­si­tät als auch die Staats­an­walt­schaft haben dem­nach für ihren Zustän­dig­keits­be­reich jeweils ein vor­sätz­li­ches Han­deln von Herrn Frei­herr zu Gut­ten­berg bejaht. Uni­ver­si­tät und Staats­an­walt­schaft wider­spre­chen sich also nicht, son­dern stim­men inso­weit sogar über­ein. Herr Frei­herr zu Gut­ten­berg bestrei­tet vor­sätz­lich getäuscht zu haben.

Der voll­stän­di­ge Bericht der Kom­mis­si­on „Selbst­kon­trol­le in der Wis­sen­schaft“ ist auf der Home­page der Uni­ver­si­tät Bay­reuth abrufbar.

http://www.uni-bayreuth.de/presse/Aktuelle-Infos/2011/091–089- guttenberg.pdf