Leser­brief: „Basta“ ist von gestern – Kreis­ver­kehr Emil-Kem­mer-Stra­ße in Hallstadt

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Bezug­neh­mend auf:
Mein Offe­ner Brief vom 4. Sep­tem­ber 2011
Ihr Schrei­ben vom 23. Sep­tem­ber 2011
Mein Offe­ner Brief vom 13 Novem­ber 2011
Ihr Schrei­ben vom 24. Novem­ber 2011

Sehr geehr­te Damen und Her­ren, sehr geehr­ter Herr Bür­ger­mei­ster Zirkel!

Es fällt mir schwer, mich für Ihr jüng­stes Ant­wort­schrei­ben zu bedan­ken. In für Behör­den lei­der nicht unty­pi­scher Basta-Manier for­mu­lie­ren Sie offen­sicht­lich nach der Devi­se: „Argu­men­te haben wir kei­ne. Also argu­men­tie­ren wir auch nicht.“

Von Fach­be­hör­den, auf die Sie nach eige­nem Bekun­den „zuge­gan­gen“ sind, darf Fach­kom­pe­tenz erwar­tet wer­den. Soll­ten die­se mit der von Ihnen zu ver­ant­wor­ten­den Gestal­tung des Kreis­ver­kehrs an der Emil-Kem­mer-Stra­ße ins­be­son­de­re hin­sicht­lich des Rad­ver­kehrs tat­säch­lich ein­ver­stan­den sein – das kann ich mir nur schwer vor­stel­len -, dürf­te es mit die­ser Kom­pe­tenz weder in ver­kehr­li­cher noch in juri­sti­scher Hin­sicht weit her sein. Die ekla­tan­ten Ver­stö­ße gegen gel­ten­de Rechts­vor­schrif­ten (StVO, VwV-StVO), fach­li­che Emp­feh­lun­gen (Baye­ri­sches Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern, ERA 2010: lt. VwV-StVO zu beach­ten) und Erkennt­nis­se der Ver­kehrs­si­cher­heits­for­schung las­sen kei­nen ande­ren Schluß zu.

Dem­ge­gen­über erwar­tet das BaySt­MI: „Die För­de­rung des Rad­ver­kehrs erfor­dert … auch bei Kom­mu­nen, Bau­last­trä­gern und ande­ren mobi­li­täts­be­ein­flus­sen­den Akteu­ren (Arbeit­ge­ber, Ein­zel­han­del etc.) ein umfang­rei­ches Wis­sen um die umfang­rei­chen Vor­tei­le die­ser Mobi­li­täts­form. … Das Rad­fah­ren muss mit sei­nen zahl­rei­chen posi­ti­ven Aspek­ten noch mehr ins Bewusst­sein der Bür­ger, der Ver­wal­tung und der Poli­tik gerückt wer­den. … Das Fahr­rad soll als ein voll­wer­ti­ges Ver­kehrs­mit­tel neben den ande­ren Ver­kehrs­mit­teln Beach­tung fin­den“ (Rad­ver­kehrs­hand­buch Radl­land Bay­ern, Mai 2010). Wei­ter führt es aus: „Der Zustand und die Qua­li­tät einer Rad­ver­kehrs­an­la­ge haben ent­schei­den­den Ein­fluss auf die Ver­kehrs­si­cher­heit. Oft ist es die Sum­me vie­ler Behin­de­run­gen und Unan­nehm­lich­kei­ten, die die Auf­merk­sam­keit der Rad­fah­rer zu stark in Anspruch nimmt (z.B. Män­gel an der Ober­flä­chen­be­schaf­fen­heit). Dar­un­ter lei­det die Kon­zen­tra­ti­on auf den Stra­ßen­ver­kehr.

Sie schrei­ben, Sie hät­ten „die Rad­we­ge im o. g. Bereich … nach­ge­bes­sert“. Die Nach­bes­se­rung kann erst nach mei­nem Schrei­ben vom 13. Novem­ber erfolgt sein, da sie zu dem Zeit­punkt jeden­falls nicht erkenn­bar gewe­sen ist. Ich habe jedoch ernst­haf­te Zwei­fel. Die­se kön­nen Sie aus­räu­men, indem Sie die nach­fol­gen­den, am Inhalt mei­ner o. g. Schrei­ben (zum Ver­gleich noch ein­mal bei­gefügt) ori­en­tier­ten Fra­gen in zufrie­den­stel­len­der Wei­se beantworten:

Benut­zungs­pflicht

Laut Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) dür­fen, höchst­rich­ter­lich bestä­tigt, benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge „nur ange­ord­net wer­den, wenn auf Grund der beson­de­ren ört­li­chen Ver­hält­nis­se eine Gefah­ren­la­ge besteht, die das all­ge­mei­ne Risi­ko … erheb­lich über­steigt“. Im vor­lie­gen­den Fall indes ver­ur­sa­chen die Rad­we­ge eine sol­che Gefähr­dung erst.

  • Wur­de die Anord­nung der Benut­zungs­pflicht zurückgenommen?

Lich­te Brei­te, Linienführung

Die Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen (ERA 2010), gemäß All­ge­mei­ner Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (VwV-StVO) zu beach­ten, sehen eine Regel­brei­te des Fahr­wegs für Ein­rich­tungs­rad­we­ge von 2 m vor, als Min­dest­maß 1,60 m. Die seit­li­chen Sicher­heits­räu­me kom­men noch hin­zu. Die Ober­ste Bau­be­hör­de im Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern sieht in Über­ein­stim­mung mit der ent­spre­chen­den Rege­lung der VwV-StVO in der lich­ten Brei­te von 1,50 m die „Unter­gren­ze, nach der eine Rad­we­ge­be­nut­zungs­pflicht gege­be­nen­falls noch ver­tret­bar sein kann“ (Rad­ver­kehrs­hand­buch). Gleich­zei­tig ver­weist sie auf den Grund­satz: „Kei­ne Kom­bi­na­ti­on von Min­dest­ma­ßen!

Die VwV-StVO erfor­dert zwin­gend, daß „die Benut­zung des Rad­we­ges nach der Beschaf­fen­heit und dem Zustand zumut­bar sowie die Lini­en­füh­rung ein­deu­tig, ste­tig und sicher ist“. „Bau­li­che Rad­we­ge sol­len zur Ver­bes­se­rung der Sicht­be­zie­hun­gen recht­zei­tig (d.h. etwa 10 m vor dem Kno­ten­punkt) an den Fahr­bahn­rand her­an­ge­führt wer­den. Auch ein Über­gang in einen Rad­fahr­strei­fen kann emp­feh­lens­wert sein“ (BaySt­MI).

Selbst die Auf­he­bung der Benut­zungs­pflicht bedeu­tet nicht, daß auf die Erfül­lung der gefor­der­ten Qua­li­täts­stan­dards ver­zich­tet wer­den darf: So „sol­len nicht benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge die glei­chen Qua­li­täts­kri­te­ri­en hin­sicht­lich Brei­te, Ober­flä­chen­ge­stal­tung und Sicher­heit in Kno­ten­punk­ten erfül­len – sie sind kei­ne Rad­we­ge ‚2. Klas­se’!“ (BaySt­MI).

  • Wur­den Quer­schnit­te und Lini­en­füh­rung der Rad­we­ge an die vor­ge­schrie­be­nen Anfor­de­run­gen angepaßt?
  • Wur­de die Pfla­ste­rung durch eine Asphalt­decke ersetzt?
  • Wur­den die zahl­rei­chen Kan­ten zwi­schen Fahr­bahn, Rad­weg und Mit­tel­in­seln geglättet?

Rei­se­ge­schwin­dig­keit

Zu den „wesent­li­chen Grund­an­for­de­run­gen für … Wege des All­tags­rad­ver­kehrs“ zählt das BaySt­MI „zügi­ges Vor­an­kom­men“. Es weist zudem dar­auf hin: „Die mit Elek­tro­mo­tor unter­stütz­ten Fahr­rä­der (Pedelecs) erle­ben eine immer grö­ße­re Ver­brei­tung. … Die sich aus den höhe­ren Fahr- bzw. Rei­se­ge­schwin­dig­kei­ten erge­ben­den Anfor­de­run­gen wer­den bei der Pla­nung von Rad­ver­kehrs­an­la­gen zukünf­tig mehr an Bedeu­tung gewinnen. …

Die gebrauchs­ori­en­tier­ten Kri­te­ri­en für den Zustand der Rad­ver­kehrs­an­la­ge sind Ober­flä­chen­qua­li­tät und Lini­en­füh­rung. Hier­zu zäh­len auch abge­senk­te Bor­de und aus­rei­chen­de Befahr­bar­keit der Radien.

Als indi­rek­te Indi­ka­to­ren für die Qua­li­tät der Rad­ver­kehrs­an­la­gen kön­nen z.B. die erreich­ba­re Fahr­ge­schwin­dig­keit und die durch­schnitt­li­che Rei­se­ge­schwin­dig­keit her­an­ge­zo­gen werden.

Erheb­li­chen Ein­fluss auf die Rei­se­ge­schwin­dig­keit haben Zeit­ver­lu­ste an Kno­ten­punk­ten und Que­run­gen, z.B. bei indi­rek­ter Füh­rung, Mit­tel­in­sel­que­run­gen, die ein Anhal­ten erfor­dern und bei lan­gen War­te­zei­ten an Licht­si­gnal­an­la­gen.

In Wider­spruch hier­zu unter­bin­den der alle ein­schlä­gi­gen Min­dest­ma­ße unter­schrei­ten­de Quer­schnitt der Rad­we­ge am Kreis­ver­kehr Emil-Kem­mer-Stra­ße, die über­aus engen Kur­ven­ra­di­en, der je nach Fahr­be­zie­hung bis zu vier­ma­li­ge Zwang zur Vor­fahrt­be­ach­tung (gegen­über nur ein­ma­li­ger Not­wen­dig­keit bei Ein­fahrt in den Kreis sei­tens des Kraft­ver­kehrs) sowie die hohen Kan­ten an den zahl­rei­chen Über­gän­gen jeg­li­ches attrak­ti­ve Vor­an­kom­men mit dem Rad.

  • Haben Sie – neben den bereits abge­frag­ten Maß­nah­men zu Quer­schnitt, Lini­en­füh­rung und Kan­ten – die Vor­fahrt­re­ge­lung der­je­ni­gen des Kraft­ver­kehrs angepaßt?

Über­gän­ge von Rad­weg auf Straße

Nach­dem der Über­gang Rad­weg / Fahr­bahn zunächst in allen vier abfüh­ren­den Stra­ßen völ­lig unge­si­chert ange­legt war, wur­de spä­ter ver­schlimm­bes­sert: Viel zu schma­le „Schutz“streifen neben viel zu schmal ver­blie­be­nen Kfz-Spu­ren ver­set­zen die Radfahrer/​innen in ein trü­ge­ri­sches Sicher­heits­ge­fühl. Dem­ge­gen­über wer­den Kraftfahrer/​innen – zuge­ge­ben: fälsch­li­cher­wei­se; aber das hilft ver­un­fall­ten Pedalist/​inn/​en nach­her auch nicht – häu­fig auf ihrem ver­meint­li­chen Vor­fahrt­recht bestehen. Gefähr­li­che Situa­tio­nen und Aggres­sio­nen wer­den an der Tages­ord­nung sein.

Aber auch Kraftfahrer/​innen, wel­che den „Schutz“streifen nicht befah­ren, wer­den erfah­rungs­ge­mäß in den sel­ten­sten Fäl­len aus­rei­chen­den seit­li­chen Sicher­heits­ab­stand zu Radler/​inne/​n einhalten.

  • Haben Sie die beschrie­be­ne Situa­ti­on durch ent­spre­chen­de bau­li­che Maß­nah­men und / oder Neu­auf­tei­lung der Fahr­bahn­flä­che entschärft?

Grund­stücks­zu­fahrt

Die Sicht­be­zie­hung zwi­schen Rad­weg und Park­platz­aus­fahrt in der Emil-Kem­mer-Stra­ße, Fahrt­rich­tung Cobur­ger Stra­ße, war durch Wer­be­trä­ger mas­siv behindert.

  • Haben Sie inzwi­schen ver­an­laßt, daß die­se Sicht­be­hin­de­rung dau­er­haft besei­tigt wird?

Fahr­rad­stell­plät­ze, Umlaufsperren

Weder die von mir bemän­gel­ten Fahr­rad­stell­plät­ze unter­sten Qua­li­täts­ni­veaus noch die hin­der­li­chen Umlauf­sper­ren im Ver­lauf aus­ge­wie­se­ner Fahr­rad­rou­ten, die ich über das Schwer­punkt­the­ma Kreis­ver­kehr hin­aus erwähnt hat­te, haben sie mit auch nur einem Wort erwähnt. „Aus­rei­chen­de und geeig­ne­te Park­mög­lich­kei­ten sind ein Grund­be­stand­teil der Rad­ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Ein flä­chen­decken­des Ange­bot von siche­ren und kom­for­ta­blen Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen ist anzu­stre­ben. … Abstell­an­la­gen sol­len vor Dieb­stahl und Van­da­lis­mus schüt­zen“, „Stand­si­cher­heit für Abstell­an­la­ge und Fahr­rad müs­sen gewähr­lei­stet sein“. „Über­dach­te Abstell­an­la­gen sind anzu­stre­ben“. Stand­or­te sind u. a. an „Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen“, „für Mit­ar­bei­ter, Pend­ler in Betrie­ben und an Hal­te­stel­len (über­dacht und sicher)“ sowie „für Kun­den bei Geschäf­ten (ein­gangs­nah)“ vor­zu­se­hen. „Die Baye­ri­sche Bau­ord­nung (Bay­BO) erlaubt es den Kom­mu­nen, Qua­li­tät und Anzahl von Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen bei Neu­bau­ten“ und Ände­run­gen „ver­bind­lich zu regeln. … Fahr­rad­ab­stell­an­la­gen die­nen neben dem Dieb­stahl­schutz auch der … Stand­si­cher­heit des ruhen­den Rad­ver­kehrs. Sie soll­ten gut sicht­bar und leicht zugäng­lich sein. Eine feste Rah­men­an­schluss­mög­lich­keit ist all­ge­mei­ner Standard.

Hoch­wer­ti­ge, anspre­chen­de Gestal­tungs­for­men stei­gern die Akzep­tanz und ver­lei­hen der Bedeu­tung des Rad­ver­kehrs Ausdruck. …

Flä­chen für Fahr­rä­der mit Anhän­ger (1,00 m x 1,60 m je Anhän­ger) bzw. für Drei­rä­der“ nicht nur „für Mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te stel­len eine sinn­vol­le Ergän­zung dar“ (BaySt­MI: Radverkehrshandbuch).

Bezüg­lich des flie­ßen­den Rad­ver­kehrs erwar­tet das Mini­ste­ri­um die „rad­fahr­ge­rech­te Gestal­tung von Pfo­sten und Umlauf­schran­ken“, for­dert gar, daß man für „eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­dich­tung des Rad­ver­kehrs­net­zes … die Strecke von punk­tu­el­len Hin­der­nis­sen (z.B. Pol­ler, Schran­ken, Drän­gel­git­ter, Trep­pen) frei­hal­ten“ müs­se.

Ihr Igno­rie­ren die­ser The­ma­ta paßt ins Bild, wie ich es ein­gangs skiz­ziert hat­te: Argu­men­te feh­len, also wird geschwie­gen – und nichts geän­dert. Eine sich am Gemein­wohl aus­rich­ten­de Behör­de prä­sen­tier­te sich stärker.

  • Oder soll­ten Sie wider Erwar­ten künf­tig Sor­ge für akzep­ta­ble, wenn nicht gar attrak­ti­ve Fahr­rad­stell­plät­ze sowie hin­der­nis­freie Fahr­rad­rou­ten tra­gen wollen?

Schluß­an­mer­kun­gen

Rad­ver­kehr kann nur dann effek­tiv und kosten­gün­stig geför­dert wer­den, wenn die För­de­rung syste­ma­tisch und kon­se­quent geschieht“, kon­sta­tiert das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um des Innern im Rad­ver­kehrs­hand­buch. „Die­ses Hand­buch soll allen Ent­schei­dern und Hand­lungs­trä­gern in der Ver­wal­tung, in Land­krei­sen und Kom­mu­nen, in Pla­nungs­bü­ros und auch den haupt- und ehren­amt­li­chen Akteu­ren, die sich in Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Initia­ti­ven für den Rad­ver­kehr enga­gie­ren, als Nach­schlag­werk die­nen. Und es soll Anre­gun­gen für Ver­bes­se­run­gen und neue Wege geben. …

Wir wol­len die Ent­wick­lung des Fahr­rad­ver­kehrs nicht dem Zufall über­las­sen, son­dern für den Rad­ver­kehr eine posi­ti­ve Stim­mung schaf­fen. Das Hand­buch kenn­zeich­net einen wei­te­ren Mei­len­stein auf dem Weg zu einer neu­en Fahr­rad­kul­tur hier im Frei­staat Bayern.

Ich dan­ke allen, die bei der Erstel­lung die­ses Hand­bu­ches mit­ge­wirkt haben. Mein Dank gilt den Mit­glie­dern des Run­den Tisch Rad­ver­kehr, dem ADFC-Lan­des­ver­band Bay­ern und den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den in Bay­ern, die sich gemein­sam mit der Staats­bau­ver­wal­tung der För­de­rung des Rad­ver­kehrs in beson­de­rem Maße ange­nom­men und die­ses Hand­buch mit ent­wor­fen haben“, schließt Innen­mi­ni­ster Her­mann in sei­nem Vor­wort. Mit Ihrer Wei­ge­rung, Ihren Teil zu die­ser neu­en Fahr­rad­kul­tur bei­zu­tra­gen, stel­len Sie sich somit gegen Ihren eige­nen Dach­ver­band. Ihre Ableh­nung der Hin­zu­zie­hung ehren­amt­li­chen Fach- und Sach­ver­stands schon im Früh­sta­di­um der Pla­nun­gen steht in kras­sem Wider­spruch zum Ver­hal­ten des Ministeriums.

Somit appel­lie­re ich noch ein­mal: Heben Sie zumin­dest die Benut­zungs­pflicht die­ser wider­sin­ni­gen und hoch­ge­fähr­li­chen Rad­we­ge am Kreis­ver­kehr Emil-Kem­mer-Stra­ße auf! Wäh­len Sie den zukunfts­fä­hi­gen Weg der Ver­nunft, för­dern Sie den Rad­ver­kehr und stel­len einen rechts­mä­ßi­gen und ver­kehrs­si­che­ren Zustand her!

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Bamberg-Gaustadt