Grü­ne Vor­stän­de aus Ober­fran­ken kla­gen gegen die Stimmkreisreform

Grü­ne Bezirks- und Kreis­vor­stän­de aus Ober­fran­ken rei­chen beim baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richt als Ein­zel­per­so­nen Kla­ge gegen die Reform des Lan­des­wahl­ge­set­zes ein. Sowohl der Zuschnitt des neu­en Wahl­krei­ses Wun­sie­del-Kulm­bach als auch die Sen­kung der ober­frän­ki­schen Man­da­te auf nur noch sech­zehn Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten aus dem Bezirk wird von den Grü­nen hin­sicht­lich der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit angezweifelt.

Was die Redu­zie­rung der Man­da­te ins­ge­samt für Ober­fran­ken anbe­langt, befürch­ten die Grü­nen, dass es in beson­de­ren Fäl­len dazu kom­men könn­te, dass eine Par­tei lan­des- und bezirks­weit die 5%-Hürde über­springt, trotz­dem aber ohne ober­frän­ki­sches Man­dat blie­be. „Das wäre dann in jedem Fall ver­fas­sungs­wid­rig,“ sag­te der Initia­tor der Kla­ge, der Bam­ber­ger Land­kreis­vor­sit­zen­de Andre­as Lösche. Immer­hin habe das baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richt bereits 1975 (damals gab es noch 18 ober­frän­ki­sche Abge­ord­ne­te) eine wei­te­re Redu­zie­rung der Man­da­te als pro­ble­ma­tisch ange­se­hen. „Im Zuge der Stimm­kreis­re­form wird nun der Wahl­gleich­heit der Bezir­ke ein viel zu gro­ßes Gewicht gegen­über dem Erfolgs­wert einer Wäh­ler­stim­me gege­ben,“ monier­te Lösche. Hier sei hin­ge­gen eine aus­ge­wo­ge­ne Balan­ce gefordert.

Ein zwei­ter Ansatz­punkt der Grü­nen Kla­ge ist der Zuschnitt des neu­en Stimm­krei­ses Wun­sie­del-Kulm­bach. Bezirks­vor­stands­spre­cher Gert Lowack beton­te, dass die Stimm­krei­se in sich homo­gen sein müss­ten, dies for­de­re das baye­ri­sche Wahl­recht. Die­se Maxi­me ist hier aber nicht zum tra­gen gekom­men.“ Die Wun­sie­de­ler Kreis­rä­tin Bri­git­te Art­mann ergänz­te dazu: „Weder histo­risch noch geo­gra­phisch ist die­se Zusam­men­le­gung zu begrün­den. Regio­na­le Beson­der­hei­ten wer­den nicht berücksichtigt.“

Beson­de­ren Unmut erregt bei den ober­frän­ki­schen Grü­nen aber auch die Grö­ße des so genann­ten „Hundeknochen“-Stimmkreises. Die­ser näm­lich wei­che mit über 24% von der Norm­grö­ße ab, maxi­mal 15% jedoch sol­le die Abwei­chung betra­gen. „Bei einer Neu­ein­tei­lung ist eine der­ar­ti­ge Abwei­chung nicht hin­zu­neh­men,“ befand die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg dazu. Als Argu­ment für eine sol­che Über­grö­ße hat­te die Staats­re­gie­rung ange­ge­ben, dass für die Regi­on Wun­sie­del-Kulm­bach auch in Zukunft mit rück­läu­fi­gen Bevöl­ke­rungs­zah­len zu rech­nen sei. Für die Grü­nen ein wider­sin­ni­ges Argu­ment: „Offen­sicht­lich hat man bei der CSU die Regi­on Ost­ober­fran­ken schon auf­ge­ge­ben,“ wie es Bezirks­vor­sit­zen­de Mar­ti­na Ben­zel-Weyh ausdrückte.