MdB Kram­me (SPD): „Organ­spen­de – Mehr Auf­klä­rung notwendig“

Seit Frank Wal­ter Stein­mei­ers Ent­schei­dung, sei­ner Frau eine Nie­re zu spen­den, ist die Fra­ge der Organ­trans­plan­ta­ti­on ver­stärkt ins öffent­li­che Bewusst­sein gerückt. „Und das ist auch gut so“, meint die SPD-Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de und Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me, „denn rund 12.000 Men­schen war­ten auf ein Spen­der­or­gan. Im Jah­re 2010 konn­ten aber nur ca. 5.000 Orga­ne trans­plan­tiert wer­den.“ Dabei sei die Spen­der­be­reit­schaft Umfra­gen zufol­ge sehr hoch. Trotz­dem trü­gen aber nur rund 25 Pro­zent tat­säch­lich einen Organ­spen­der­aus­weis bei sich.

Man­geln­de Auf­klä­rung und Unsi­cher­heit sieht MdB Kram­me als Haupt­grün­de für die ekla­tan­te Lücke zwi­schen Spen­der­be­reit­schaft und Aus­fül­len eines Organ­spen­der­aus­wei­ses. Zusam­men mit der Arbeits­ge­mein­schaft 60plus hat­te die Abge­ord­ne­te daher zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung „Organ­spen­de – Ent­schei­dung fürs Leben“ gela­den und mit Prof. Dr. Harald Rup­p­recht vom Kli­ni­kum Bay­reuth einen Exper­ten gewin­nen kön­nen, der den rund 60 Zuhö­rern prä­zi­se und gut ver­ständ­lich alle Fra­gen rund um das The­ma Organ­spen­de erläu­ter­te. Wann kommt ein Mensch als Spen­der über­haupt in Betracht? Wie läuft eine Organ­spen­de ab? Wel­che Orga­ne kön­nen trans­plan­tiert wer­den? Wann ist man hirn­tot? Der Auf­klä­rungs­be­darf war groß.

Der Bay­reu­ther Medi­zi­ner kam bei sei­nem Vor­trag nicht umhin, auch auf die anste­hen­de Reform des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes ein­zu­ge­hen. Rup­p­recht sprach sich deut­lich für die sog. Erklä­rungs­lö­sung aus: „Jeder soll­te sich ein­mal in sei­nem Leben mit dem The­ma Organ­spen­de beschäf­ti­gen und sich ent­schei­den, will ich Organ­spen­der sein oder nicht.“ Die oft dis­ku­tier­te Wider­spruchs­lö­sung sei zwar aus Sicht der Pati­en­ten, die ein Spen­der­or­gan benö­ti­gen, die beste Rege­lung, so Prof. Rup­p­recht. Denn im All­ge­mei­nen lie­ge die Spen­der­ra­te bei die­ser Rechts­la­ge am höch­sten. Bestes Bei­spiel ist unser Nach­bar­land Öster­reich. „Aller­dings besteht hier die Gefahr, dass jemand zum Spen­der wird, der dies gar nicht sein will. Denn bei der Wider­spruchs­lö­sung ist jeder Organ­spen­der, es sei denn er hat dies zu Leb­zei­ten ausgeschlossen.“

Auf die Erklä­rungs­lö­sung läuft es in Deutsch­land wohl auch hin­aus. Das zumin­dest sei laut MdB Kram­me der aktu­el­le Sach­stand der Ver­hand­lun­gen der Fraktionen.

Nach­hol­be­darf sieht Prof. Rup­p­recht auch bei den struk­tu­rel­len Rah­men­be­din­gun­gen der Kli­ni­ken bei Organ­spen­den. So sprach er sich dafür aus, dass in grö­ße­ren Kli­ni­ken bun­des­weit Trans­plan­ta­ti­ons­be­auf­trag­te in Voll­zeit eta­bliert wer­den soll­ten. Kran­ken­häu­ser sei­en zwar schon jetzt gesetz­lich ver­pflich­tet, poten­zi­el­le Spen­der zu mel­den. In vie­len Kli­ni­ken feh­le es jedoch an Per­so­nal und an zeit­li­chen Kapazitäten.

„Es ist wich­tig, Men­schen in sen­si­bler und kom­pe­ten­ter Form über die Chan­cen und Risi­ken einer Organ­spen­de auf­zu­klä­ren und ihnen ihre Äng­ste zu neh­men. Aller­dings muss jeder Bür­ger sich frei ent­schei­den dür­fen, ob er ein Organ spen­den will oder nicht“, fass­te Kram­me ihre Posi­ti­on abschlie­ßend zusam­men. Bes­se­re Infor­ma­ti­on und Auf­klä­rung sei­en not­wen­dig, um das Ver­trau­en in die Organ­spen­de zu stär­ken. Denn „eine Ent­schei­dung für die Organ­spen­de ist auch eine Ent­schei­dung dafür, Leben zu retten.“

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  1. GrauAlfons sagt:

    „Der Neue Wie­sent­bo­te“ zitiert Frau Kram­me in dem Arti­kel „MdB Kram­me (SPD): “Organ­spen­de – Mehr Auf­klä­rung not­wen­dig”“ u.a. mit dem Satz: „Es ist wich­tig, Men­schen in sen­si­bler und kom­pe­ten­ter Form über die Chan­cen und Risi­ken einer Organ­spen­de auf­zu­klä­ren und ihnen ihre Äng­ste zu nehmen.“

    Wenn Auf­klä­rung über Organ­trans­plan­ta­ti­on mit der Devi­se betrie­ben wird „Äng­ste zu neh­men“, dann dege­ne­riert Auf­klä­rung zur Wer­be­kam­pa­gne für Organ­spen­de, die ver­schweigt und lügt. Im Vor­der­grund muss aber die Wahr­heit über Hirn­tod und Organ­ent­nah­me ste­hen. In Wahr­heit sind soge­nann­te Hirn­to­te allen­falls Ster­ben­de mit mög­li­cher­wei­se irrever­si­blem Hirn­ver­sa­gen. Kein Mensch – auch kein Arzt – weiß, ob sie bei der Explan­ta­ti­on etwas wahr­neh­men und emp­fin­den; aber vie­le Anzei­chen spre­chen dafür. In der Schweiz ist des­halb Voll­nar­ko­se vor­ge­schrie­ben. Das müs­sen alle Men­schen – poten­ti­el­le Organg­eber und Organ­emp­fän­ger – wis­sen. Lesen Sie dazu auch das Merk­blatt : auf­ge­klär­te(!) Organ­spen­de von Rechts­an­walt Uwe Friedrich.

    Lebens­wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen und die Wahr­heit über „Hirn­tod“ und Explan­ta­ti­on ent­hält auch der offe­ne Brief der Mün­che­ner Ärz­tin Dr. med. Regi­na Breul an unse­re Bun­des­kanz­le­rin: „Organ­spen­de Gesetz 2011: Offe­ner Brief“

    Anhand des Merk­blat­tes und des offe­nen Brie­fes, bei­de sind im Inter­net zu fin­den, kann sich jeder Bür­ger eine Mei­nung bil­den und ist gerü­stet für die dro­hen­de Abfra­ge sei­ner Bereit­schaft zur Organ„spende“.