Land­kreis­über­grei­fen­de Feu­er­wehr­übung in Poppendorf

Feuerwehrübung in Poppendorf

Feu­er­wehr­übung in Poppendorf

„Scha­dens­la­gen enden nicht an der Ver­wal­tungs­gren­ze“ sind sich die bei­den Füh­rungs­kräf­te Kreis­brand­in­spek­tor (KBI) Johan­nes Schmitt und Kreis­brand­mei­ster (KBM) Harald Kraus einig und führ­ten des­halb eine unan­ge­mel­de­te Ein­satz­übung zwi­schen Pop­pen­dorf und dem „Zecker­ner Kreuz“ durch. Bis­her war es so, dass die Ein­satz­ge­bie­te der Feu­er­weh­ren mit der Land­kreis­gren­ze ein Ende hat­te. Die klei­ne Ort­schaft Pop­pen­dorf und die durch den Ort füh­ren­de Kreis­stra­ße FO 13 – in Rich­tung der Bun­des­stra­ße B 470 – grenzt an die Gren­ze des Land­krei­ses Erlangen-Höchstadt.

Ange­nom­men wur­de ein Fron­tal­zu­sam­men­stoß zwi­schen zwei Pkw mit meh­re­ren ein­ge­klemm­ten Per­so­nen; ein betei­lig­tes Fahr­zeug brann­te im Motor­raum. Die Ein­satz­lei­tung hat­te die Orts­feu­er­wehr aus Pop­pen­dorf mit Grup­pen­füh­rer Roland Schlei­cher. Zusätz­lich, wur­den, wie es bei sol­chen Ein­satz­sze­na­ri­en üblich ist, zwei hydrau­li­sche Ret­tungs­sät­ze von den Feu­er­weh­ren Herolds­bach-Thurn und den Weh­ren aus Zeckern und Hem­ho­fen – aus dem Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt – alarmiert.

Die ein­ge­setz­ten Feu­er­weh­ren hat­ten alle Hän­de voll zu tun, denn die Übungs­lei­tung hat­te ein sehr rea­li­sti­sches Übungs­bild dar­ge­stellt. So lag zum Bei­spiel ein Fahr­zeug im Stra­ßen­gra­ben und auf der Fah­rer­sei­te war ein „Übungs­dum­me“ unter dem ver­un­fall­ten Fahr­zeug begra­ben, was eine ein­ge­klemm­te Per­son simu­lie­ren soll­te, die beim Zusam­men­stoß aus dem Fahr­zeug her­aus­ge­schleu­dert wur­de, und unter dem Fahr­zeug „begra­ben“ wur­de, die es zu ber­gen galt.

Die Feu­er­wehr­füh­rungs­dienst­gra­de zeig­ten sich bei der anschlie­ßen­den Nach­be­spre­chung sehr beein­druckt vom Zusam­men­spiel der Ein­satz­kräf­te. „Zweck der Alar­mie­rungs­pla­nung ist eine mög­lichst schnel­le und der jewei­li­gen Situa­ti­on ange­mes­se­nen Alar­mie­rung, der bei einem Not­rum, einer bestimm­ten Lage, einem bestimm­ten Objekt zu einem bestimm­ten Zeit­punkt und im ersten Zugriff benö­tig­ten Ein­satz­mit­tel“, so Kraus. „Daher sind grund­sätz­lich immer die am schnell­sten ver­füg­ba­ren geeig­ne­ten Ein­satz­mit­teln, unab­hän­gig von bestehen­den Ver­wal­tungs­gren­zen ein­zu­pla­nen“, so der Kreis­brand­mei­ster abschließend.