MdL Thor­sten Glau­ber unter­stützt For­de­rung von Forch­hei­mer Berufs­fach­schu­le für Altenpflege

Finan­zie­rung der Altenpflegeausbildung

„Weg mit dem Schul­geld, kosten­freie Alten­pfle­ge­aus­bil­dung!“ Die­se For­de­rung der Alten­pfle­ge­schü­le­rin­nen und –schü­ler wur­de in einer Peti­ti­on zusam­men­ge­fasst und gestern zusam­men mit 21.000 Unter­schrif­ten an Land­tags­prä­si­den­tin Bar­ba­ra Stamm über­ge­ben. Bis zu 100 Euro Schul­geld muss jeder Alten­pfle­ge­schü­ler pro Monat bezah­len, und das bei einem Ein­kom­men von ca. 800 Euro, eben­falls pro Monat! Auch Lehr­mit­tel und Prü­fungs­ge­büh­ren müs­sen die Schü­ler sel­ber bezah­len sowie ihre Berufs­klei­dung und spe­zi­el­le Fachbücher.

MdL Thor­sten Glau­ber unter­stützt die­se For­de­rung: „Unse­re altern­de Gesell­schaft ist bereits jetzt auf die Pfle­ge­kräf­te ange­wie­sen. Es ist völ­lig absurd, dass in einem Beruf, in dem der Nach­wuchs fehlt, die Aus­zu­bil­den­den durch einen hohen Eigen­an­teil an den Aus­bil­dungs­ko­sten abge­schreckt wer­den. Das führt ange­sichts der zukünf­ti­gen Alters­struk­tur unse­rer Gesell­schaft zu einem kata­stro­pha­len Eng­pass in der Alten­pfle­ge und damit zu einer abseh­ba­ren Ver­nach­läs­si­gung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen!“ Bereits jetzt ist der Pfle­ge­not­stand spür­bar, so die Erfah­rung der Alten­pfle­ge­schu­le der Dia­ko­nie Hoch­fran­ken, in deren Ein­zugs­be­reich es wesent­lich mehr offe­ne Stel­len als ver­füg­ba­re Pfle­ge­kräf­te gibt.

Die Land­tags­frak­ti­on der Frei­en Wäh­ler for­dert die Staats­re­gie­rung in einem Antrag zur Ein­füh­rung des Umla­ge­ver­fah­rens für die Alten­pfle­ge ana­log zum Umla­ge­ver­fah­ren in der Kran­ken­pfle­ge auf. Das wür­de bedeu­ten, dass alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in einen Aus­bil­dungs­fonds ein­zah­len, aus dem sowohl Aus­bil­dungs­ver­gü­tun­gen als auch die Alten­pfle­ge­schu­len finan­ziert wür­den. Die­ses Ver­fah­ren wird in Baden-Würt­tem­berg bereits erfolg­reich umge­setzt und wäre auch ein Wunsch von Herrn Alfs­mann, Schul­lei­ter der Berufs­fach­schu­le für Alten­pfle­ge in Forch­heim. Alten­pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die mit Aus­zu­bil­den­den arbei­ten, wären dadurch nicht län­ger im Nach­teil, denn ihre Bewoh­ner müss­ten die Aus­bil­dungs­ko­sten nicht mehr über die Heim­ko­sten mit­fi­nan­zie­ren. Auch die Kür­zung der Lauf­zeit der Aus­bil­dungs­gut­schei­ne auf 2 Jah­re durch den Weg­fall des Kon­junk­tur­pa­kets II müs­se zwin­gend über­dacht wer­den, denn nur weni­ge Aus­bil­dungs­trä­ger könn­ten die Kosten für das 3. Aus­bil­dungs­jahr voll über­neh­men, wodurch wei­te­re mög­li­che Alten­pfle­ge­schü­ler die Aus­bil­dung aus finan­zi­el­len Grün­den nicht antre­ten könnten.