Für Ent­wick­lungs­län­der öko­no­misch schäd­lich: ein­sei­ti­ge Handelsvergünstigungen

Gut gemeint ist oft das Gegen­teil von gut gemacht: Eine neue Stu­die von Prof. Dr. Bern­hard Herz (Uni­ver­si­tät Bay­reuth) und Dr. Mar­co Wag­ner (Sach­ver­stän­di­gen­rat für die Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Lage) belegt lang­fri­sti­ge Nach­tei­le für die Part­ner ein­sei­ti­ger Han­dels­ver­gün­sti­gun­gen. Die bei­den Autoren plä­die­ren statt­des­sen für Han­dels­ab­kom­men nach den Regeln der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on GATT/WTO.

Mit dem Ziel, das Wirt­schafts­wachs­tum und die indu­stri­el­le Ent­wick­lung in ärme­ren Regio­nen der Erde zu för­dern, haben die west­li­chen Indu­strie­staa­ten das All­ge­mei­ne Prä­fe­renz­sy­stem – kurz: APS (engl.: Gene­ra­li­zed System of Pre­fe­ren­ces) – ein­ge­rich­tet. Auf die­ser Basis haben sie seit den 1950er Jah­ren Import­zöl­le mit dem Ziel gesenkt, Expor­te aus weni­ger ent­wickel­ten Län­dern zu för­dern und deren Wirt­schafts­wachs­tum zu stär­ken. In bi- oder mul­ti­la­te­ra­len Abkom­men wur­den die­se ein­sei­ti­gen, oft auf spe­zi­el­le Waren­klas­sen zuge­schnit­te­nen Han­dels­ver­gün­sti­gun­gen fest­ge­legt. Haben sie ihren Zweck erfüllt und die Ent­wick­lungs­län­der tat­säch­lich öko­no­misch gestärkt?

Die­ser Fra­ge wid­met sich eine neue Stu­die von Pro­fes­sor Dr. Bern­hard Herz, der an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth den Lehr­stuhl für Geld und Inter­na­tio­na­le Wirt­schaft inne­hat, und Dr. Mar­co Wag­ner, der an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth pro­mo­viert hat und seit­dem beim Sach­ver­stän­di­gen­rat für die Begut­ach­tung der gesamt­wirt­schaft­li­chen Lage tätig ist. Das Ergeb­nis der Stu­die: Das All­ge­mei­ne Prä­fe­renz­sy­stem scha­det den Ent­wick­lungs­län­dern lang­fri­stig mehr, als dass es ihnen nutzt. Indi­rekt wirkt es sich somit auch auf die Indu­strie­län­der nach­tei­lig aus. Die bei­den Öko­no­men plä­die­ren des­halb für die Abschaf­fung des APS. Es sei kein geeig­ne­tes Instru­ment zur nach­hal­ti­gen För­de­rung der wirt­schaft­li­chen Entwicklung.

Die Stu­die bezieht in syste­ma­ti­scher Form erst­mals alle Import­vor­tei­le ein, die ärme­ren Staa­ten sei­tens der west­li­chen Indu­strie­län­der bis­her gewährt wur­den und bei der UNC­TAD – der Welt­han­dels- und Ent­wick­lungs­kon­fe­renz der Ver­ein­ten Natio­nen – regi­striert sind. Damit stützt sich die Stu­die auf eine brei­te Grund­la­ge öko­no­mi­scher Daten, die aus sechs Jahr­zehn­ten (1953 bis 2006) stam­men und die Ent­wick­lung des welt­wei­ten bila­te­ra­len Han­dels zwi­schen 184 Län­dern wider­spie­geln. Die in die­sen Daten aus­ge­drück­ten öko­no­mi­schen Pro­zes­se sicht­bar zu machen, ist die Funk­ti­on eines von Herz und Wag­ner ent­wickel­ten Modells. Des­sen Stär­ke liegt nicht zuletzt dar­in, dass es über die wirt­schaft­li­chen Kern­da­ten hin­aus auch kul­tu­rel­le, geo­gra­phi­sche und histo­ri­sche Sach­ver­hal­te berück­sich­tigt. Mit die­sem Modell ist es erst­mals mög­lich, Erkennt­nis­se über die lang­fri­sti­ge wirt­schaft­li­che Dyna­mik zu gewin­nen, die von ein­sei­ti­gen Han­dels­ver­gün­sti­gun­gen im Rah­men des APS ausgeht.

Es stell­te sich her­aus, dass die­se Ver­gün­sti­gun­gen ärme­ren Län­dern nur kurz­fri­stig zugu­te kom­men. Lang­fri­stig behin­dern sie die­se Län­der in ihrer wirt­schaft­li­chen Ent­wick­lung. Denn statt Inno­va­tio­nen zu för­dern, füh­ren sie eher dazu, dass alte Pro­duk­ti­ons­struk­tu­ren unver­än­dert erhal­ten blei­ben. „Ein­sei­ti­ge Import­erleich­te­run­gen ent­hal­ten oft­mals fal­sche Anrei­ze. Sie ver­lei­ten die Ent­wick­lungs­län­der dazu, ihre Indu­strien ein­sei­tig auf die Her­stel­lung von Waren fest­zu­le­gen, die sie zu gün­sti­gen Zoll­ta­ri­fen expor­tie­ren kön­nen“, erklärt Prof. Dr. Bern­hard Herz. „Dadurch steigt die Gefahr, dass die­se Län­der unfle­xi­bel wer­den und den Anschluss an neue tech­no­lo­gi­sche Trends ver­pas­sen. In die­sem Fall wer­den die zoll­frei expor­tier­ten Waren all­mäh­lich unat­trak­tiv.“ Ein wei­te­rer Grund liegt dar­in, dass die auf poli­ti­scher Ebe­ne ver­ein­bar­ten Import­erleich­te­run­gen nicht sel­ten so in die Pra­xis umge­setzt wer­den, dass die Vor­tei­le für die Ent­wick­lungs­län­der schwin­den. Nach­träg­li­che Spe­zi­fi­zie­run­gen der Waren, die zoll­frei expor­tiert wer­den kön­nen, sowie hohe büro­kra­ti­sche Anfor­de­run­gen kön­nen die ursprüng­li­chen Vor­tei­le verwässern.

Der­ar­ti­ge Schwä­chen des All­ge­mei­nen Prä­fe­renz­sy­stems sind auch der UNC­TAD nicht ver­bor­gen geblie­ben, die des­we­gen im Jah­re 2003 eine Rei­he von Ver­bes­se­run­gen emp­foh­len hat. Den­noch kom­men die Autoren der Stu­die zu dem Ergeb­nis, dass es im wohl­ver­stan­de­nen Inter­es­se der Ent­wick­lungs­län­der lie­ge, das APS ersatz­los abzu­schaf­fen. Aus ihrer Sicht sind bila­te­ra­le Abkom­men, die nach den Regeln der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on GATT/WTO wech­sel­sei­ti­ge Han­dels­er­leich­te­run­gen defi­nie­ren, für Indu­strie- und Ent­wick­lungs­län­der glei­cher­ma­ßen vor­teil­haf­ter. Alle Part­ner die­ser Abkom­men sind im Kon­flikt­fall einem Schieds­ge­richts­ver­fah­ren unter­wor­fen und ste­hen ein­an­der gleich­be­rech­tigt gegen­über: Ein neu­tra­les Gre­mi­um unter­sucht und ent­schei­det, ob tat­säch­lich eine Ver­trags­ver­let­zung vor­liegt. Dem­ge­gen­über wer­den Kon­flik­te zwi­schen Han­dels­part­nern, die ein Abkom­men nach dem APS abge­schlos­sen haben, oft weni­ger trans­pa­rent geregelt.

Ver­öf­fent­li­chung:

Bern­hard Herz and Mar­co Wagner,
The Dark Side of the Gene­ra­li­zed System of Preferences,
in: Review of Inter­na­tio­nal Eco­no­mics, Vol. 19, Issue 4, pp. 763–775
Online-Publi­ka­ti­on: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/j.1467–9396.2011.00980.x/full