Fal­sche Mil­lio­nä­rin sitzt in U‑Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Gegen eine 54-Jäh­ri­ge Betrü­ge­rin ohne festen Wohn­sitz wur­de auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl erlas­sen. Die Frau gab sich als Mil­lio­nä­rin aus, erschlich sich dadurch das Ver­trau­en ande­rer Per­so­nen und betrog diese.

Mehr als ein Jahr leb­te die Frau unter fal­schem Namen mit ihrem Lebens­ge­fähr­ten aus dem Land­kreis Offen­bach zusam­men. Ende Okto­ber 2011 ver­kauf­ten sie ihr gemein­sa­mes Woh­nungs­in­ven­tar und woll­ten damit eine neue Woh­nung finan­zie­ren. Mit dem Erlös in Höhe von 4.000 Euro und dem Fir­men­au­to des Lebens­ge­fähr­ten mach­te sich die Betrü­ge­rin jedoch aus dem Staub.

Ver­kehrs­po­li­zi­sten aus Bay­reuth stopp­ten sie am Mitt­woch auf der Auto­bahn A 9 und stell­ten schnell fest, dass sie unbe­rech­tigt mit dem VW Rich­tung Ber­lin unter­wegs war. Sie über­ga­ben die Frau zur wei­te­ren Sach­be­ar­bei­tung an die Kriminalpolizei.

Dies war jedoch nicht die ein­zi­ge Ver­feh­lung, die sich die Frau lei­ste­te. Einer bei ihr beschäf­tig­ten Putz­frau erzähl­te sie eine aben­teu­er­li­che Geschich­te. Ihr gau­kel­te sie vor, in Ame­ri­ka eine Farm zu besit­zen und über rund 25 Mil­lio­nen Dol­lar zu ver­fü­gen. Außer­dem erwar­te sie noch eine Erb­schaft. Unter die­sem Vor­wand lieh sie sich von der Frau inner­halb von ein­ein­vier­tel Jah­ren 12.800 Euro. Die Geschä­dig­te sah ihr Geld nie wie­der. Beson­ders ärger­lich für sie ist, dass sie sich für ihre Hilfs­ak­ti­on selbst Geld von Bekann­ten aus­ge­lie­hen hat.

Mit einer ähn­li­chen Masche erschwin­del­te sich die fal­sche Mil­lio­nä­rin inner­halb von rund vier Mona­ten 7.200 Euro bei einer ande­ren Frau. Ihr gegen­über gab sie an, Pro­ble­me mit der Geld­über­wei­sung aus Ame­ri­ka zu haben. Da auch dies nicht der Wahr­heit ent­sprach, war­tet die gut­gläu­bi­ge Frau noch immer auf ihr Geld.

Gegen die fal­sche Mil­lio­nä­rin erging nun auf Antrag der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl wegen Unter­schla­gung und zwei­fa­chen Betrugs. Wei­te­ren Straf­ta­ten ist der­zeit im wahr­sten Sin­ne des Wor­tes ein Rie­gel vor­ge­scho­ben. Die Beschul­dig­te befin­det sich in Untersuchungshaft.