Notorischer Dieb und Schwarzfahrer erneut in Haft

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberfrankens und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

KULMBACH/BAMBERG/BAYREUTH. Unverbesserlich zeigte sich ein 42-jähriger gebürtiger Berliner nach seiner Haftentlassung im September und legte in kürzester Zeit erneut eine Straftatenserie hin, die ihn jetzt wieder hinter Gitter brachte.

Bei einer Kontrolle am 1. November an der A 9 bei Gefrees war der 42-Jährige mit einem in Bamberg gestohlenen Dacia erwischt und von Hofer Verkehrspolizisten festgenommen worden. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Kripo Bayreuth und in Zusammenarbeit mit der Bayreuther Staatsanwaltschaft konnten ihm jetzt neben dem Autodiebstahl in Bamberg noch weitere Straftaten seit seiner Haftentlassung nachgewiesen werden.

Der zuletzt wohnsitzlose Mann hatte zunächst am 21. Oktober in Kulmbach ein Bamberger Kennzeichen und zwei Bayreuther Kennzeichen von geparkten Autos und anschließend einen alten Ford Escort im Wert von 1.500 Euro vom Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers in Kulmbach gestohlen. Ausgerüstet mit den gestohlenen Bayreuther Kennzeichen fuhr er mit dem Ford zur nächstgelegenen Tankstelle und beging dort einen Tankbetrug. Dort wurde er beim Tankvorgang allerdings von der Überwachungskamera erfasst und später von Zeugen anhand der Bilder erkannt. Nach dem Tanken setzte der Berliner, der im übrigen noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war, seine Fahrt Richtung Berlin fort und stellte den gestohlenen Escort in Merseburg ab. Von dort aus ging seine Reise wieder zurück ins fränkische Lauf an der Pegnitz. Diesmal nutzte er die Bahn, um kurz zu seinem letzten Wohnsitz zurück zu fahren.

Am späten Abend des 24. Oktober stahl der 42-Jährige dann in Strullendorf im Landkreis Bamberg einen Dacia im Wert von 10.000 Euro. Mit diesem Auto beging er dann erneut einen Tankbetrug an der Rastanlage Frankenwald an der Autobahn A 9 im Landkreis Hof, bevor ihn Polizisten in Streitau aus dem Verkehr zogen.

Gegen den Beschuldigten erging daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Haftbefehl wegen vierfachen Diebstahls und zweifachen Betrugs. Nachdem er seinen vorübergehenden Wohnsitz nach Haftentlassung aufgegeben hatte und somit ohne festen Wohnsitz und ohne soziale Bindungen war, wurde der Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht. Der Beschuldigte befindet sich jetzt in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.