Noto­ri­scher Dieb und Schwarz­fah­rer erneut in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­kens und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

KULMBACH/BAMBERG/BAYREUTH. Unver­bes­ser­lich zeig­te sich ein 42-jäh­ri­ger gebür­ti­ger Ber­li­ner nach sei­ner Haft­ent­las­sung im Sep­tem­ber und leg­te in kür­ze­ster Zeit erneut eine Straf­ta­ten­se­rie hin, die ihn jetzt wie­der hin­ter Git­ter brachte.

Bei einer Kon­trol­le am 1. Novem­ber an der A 9 bei Gefrees war der 42-Jäh­ri­ge mit einem in Bam­berg gestoh­le­nen Dacia erwischt und von Hofer Ver­kehrs­po­li­zi­sten fest­ge­nom­men wor­den. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm die Kri­po Bay­reuth und in Zusam­men­ar­beit mit der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft konn­ten ihm jetzt neben dem Auto­dieb­stahl in Bam­berg noch wei­te­re Straf­ta­ten seit sei­ner Haft­ent­las­sung nach­ge­wie­sen werden.

Der zuletzt wohn­sitz­lo­se Mann hat­te zunächst am 21. Okto­ber in Kulm­bach ein Bam­ber­ger Kenn­zei­chen und zwei Bay­reu­ther Kenn­zei­chen von gepark­ten Autos und anschlie­ßend einen alten Ford Escort im Wert von 1.500 Euro vom Gelän­de eines Gebraucht­wa­gen­händ­lers in Kulm­bach gestoh­len. Aus­ge­rü­stet mit den gestoh­le­nen Bay­reu­ther Kenn­zei­chen fuhr er mit dem Ford zur nächst­ge­le­ge­nen Tank­stel­le und beging dort einen Tank­be­trug. Dort wur­de er beim Tank­vor­gang aller­dings von der Über­wa­chungs­ka­me­ra erfasst und spä­ter von Zeu­gen anhand der Bil­der erkannt. Nach dem Tan­ken setz­te der Ber­li­ner, der im übri­gen noch nie im Besitz einer Fahr­erlaub­nis war, sei­ne Fahrt Rich­tung Ber­lin fort und stell­te den gestoh­le­nen Escort in Mer­se­burg ab. Von dort aus ging sei­ne Rei­se wie­der zurück ins frän­ki­sche Lauf an der Peg­nitz. Dies­mal nutz­te er die Bahn, um kurz zu sei­nem letz­ten Wohn­sitz zurück zu fahren.

Am spä­ten Abend des 24. Okto­ber stahl der 42-Jäh­ri­ge dann in Strul­len­dorf im Land­kreis Bam­berg einen Dacia im Wert von 10.000 Euro. Mit die­sem Auto beging er dann erneut einen Tank­be­trug an der Rast­an­la­ge Fran­ken­wald an der Auto­bahn A 9 im Land­kreis Hof, bevor ihn Poli­zi­sten in Strei­tau aus dem Ver­kehr zogen.

Gegen den Beschul­dig­ten erging daher auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth Haft­be­fehl wegen vier­fa­chen Dieb­stahls und zwei­fa­chen Betrugs. Nach­dem er sei­nen vor­über­ge­hen­den Wohn­sitz nach Haft­ent­las­sung auf­ge­ge­ben hat­te und somit ohne festen Wohn­sitz und ohne sozia­le Bin­dun­gen war, wur­de der Haft­grund der Flucht­ge­fahr bejaht. Der Beschul­dig­te befin­det sich jetzt in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in Untersuchungshaft.