MdB Anet­te Kram­me: „Breit­band-Grund­ver­sor­gung – Gesetz­li­che Absi­che­rung bleibt Wunsch“

„Uni­on und FDP haben Ände­run­gen im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz beschlos­sen, die Chan­ce für not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen aber ver­tan“, resü­miert die ober­frän­ki­sche SPD die in der ver­gan­ge­nen Woche ver­ab­schie­de­ten Ände­run­gen im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Es blei­be dabei, auch in Zukunft wer­de es kei­ne garan­tier­te Grund­ver­sor­gung mit einem schnel­len Inter­net für alle geben. Das habe die SPD wie­der­holt gefordert.

„Nach wie vor gibt es zahl­rei­che wei­ße Flecken, also Gebie­te ohne Breit­band­ver­sor­gung. In Ober­fran­ken kön­nen wir hier­von ein Lied sin­gen. In man­chen Gegen­den ist es für die Bür­ger nach wie vor unmög­lich, einen DSL-Zugang zu bekom­men oder sie haben einen, aber mit einer voll­kom­men unzu­rei­chen­den Über­tra­gungs­ra­te. Eine flä­chen­decken­de Breit­band-Grund­ver­sor­gung ist aber not­wen­dig, um nicht den länd­li­chen Raum wei­ter abzu­hän­gen. Denn ange­fan­gen von der Schu­le über die Aus­bil­dung bis in den Beruf wird die Ver­füg­bar­keit breit­ban­di­ger Zugän­ge inzwi­schen in nahe­zu allen gesell­schaft­li­chen Berei­chen vor­aus­ge­setzt“, so die ober­frän­ki­sche SPD-Bezirks­vor­sit­zen­de Anet­te Kramme.

Der Ansatz der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung, aus­schließ­lich auf die Markt­kräf­te zu ver­trau­en, sei blau­äu­gig, so MdB Kram­me wei­ter. Die SPD for­de­re des­halb eine gesetz­li­che Uni­ver­sal­dienst­ver­pflich­tung, die eine Breit­band­ver­sor­gung flä­chen­deckend sicher­stellt. „Der Beschluss von Uni­on und FDP bleibt weit dahin­ter zurück. Er sieht nur die Auf­nah­me eines funk­tio­na­len Inter­net­zu­gangs vor, nutzt aber nicht die von der EU geschaf­fe­ne Mög­lich­keit, hier­für auch eine bestimm­te Band­brei­te als Uni­ver­sal­dienst festzulegen.“