Für mehr Trans­pa­renz und Offen­heit: Stadt Bam­berg führt Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung ein

Die Stadt Bam­berg will Trans­pa­renz und Offen­heit: Zum 1. Novem­ber tritt die städ­ti­sche Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung (IFS) in Kraft. Die Voll­sit­zung des Bam­ber­ger Stadt­ra­tes hat sie in ihrer letz­ten Sit­zung ein­stim­mig ver­ab­schie­det. Die neue Sat­zung ist auch ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung mehr Bür­ger­freund­lich­keit und Trans­pa­renz der Ver­wal­tung, so Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke. „Der Aus­kunft-Suchen­de, der Infor­ma­tio­nen möch­te, hat ein Recht auf Aus­kunft,“ betont Starke.

Die Bam­ber­ger kön­nen so künf­tig etwa städ­ti­sche Inve­sti­tio­nen, den Sanie­rungs­stand öffent­li­cher Gebäu­de oder Ände­run­gen in Flä­chen­nut­zungs­plä­nen direkt aus den Akten ver­fol­gen. Aus­ge­nom­men von dem Infor­ma­ti­ons­recht sind neben Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­sen per­sön­lich­keits­be­zo­ge­ne Ver­wal­tungs­vor­gän­ge, etwa Hartz-IV-Beschei­de oder son­sti­ge zwin­gend geschütz­te, per­sön­li­che Daten. Aus die­sem Grund wur­de die IFS inten­siv mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten der Stadt Bam­berg abgestimmt.

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten wur­den ähn­li­che Sat­zun­gen in ver­schie­de­nen baye­ri­schen Gemein­den und Städ­ten erlas­sen, etwa in Nürn­berg, Würz­burg, Ingol­stadt, Mün­chen, Regens­burg oder in Coburg.

Um die Erfah­run­gen die­ser Kom­mu­nen ein­be­zie­hen zu kön­nen, hat die Ver­wal­tung im Juni 2011 eine inter­kom­mu­na­le Abfra­ge zum The­ma IFS initi­iert. Hier­zu wur­de ein ent­spre­chen­der Fra­ge­bo­gen erar­bei­tet und an ins­ge­samt 32 Kom­mu­nen über­sandt, wobei sich 23 an der Umfra­ge betei­ligt haben.

Die Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung der Stadt Bam­berg sieht ana­log zu den ande­ren Städ­ten vor, dass alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Stadt Bam­berg anspruchs­be­rech­tigt sind. Die IFS soll Anwen­dung fin­den auf den städ­ti­schen Hoheits­be­reich und die Eigen­be­trie­be. Die Antrag­stel­lung erfolgt beim Büro des Ober­bür­ger­mei­sters, so dass von dort aus eine zen­tra­le Koor­di­na­ti­on der Bear­bei­tung inner­halb der Ver­wal­tung vor­ge­nom­men wer­den kann. Die IFS wur­de auch mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten der Stadt Bam­berg abgestimmt.

Wie in den ande­ren Kom­mu­nen auch, ist durch die Ein­füh­rung der IFS eine Ände­rung der Kosten­sat­zung (Sat­zung über die Erhe­bung von Ver­wal­tungs­ko­sten für Amts­hand­lun­gen im eige­nen Wir­kungs­kreis der Stadt Bam­berg) erfor­der­lich. Die vor­ge­schla­ge­ne Ergän­zung ori­en­tiert sich hier­bei eben­falls an den in Mün­chen und Nürn­berg beschlos­se­nen Rege­lun­gen. Münd­li­che und ein­fa­che schrift­li­che Aus­künf­te wer­den gebüh­ren­frei erteilt.