Hal­lo­ween naht – Aber: Nicht alles, was Gei­stern Spaß macht, ist auch erlaubt!

Symbolbild Polizei

Am Mon­tag, 31.10.2011, ist es wie­der soweit. Klei­ne und gro­ße Gei­ster machen in der gru­se­lig­sten Nacht des Jah­res wie­der ein­mal die Stra­ßen unsi­cher und for­dern: Süßes oder Sau­res. Die Poli­zei appel­liert an die Eltern, die Regeln für die­sen Spaß mit ihren Spröss­lin­gen genau abzu­spre­chen, denn nicht jeder Scherz ist auch erlaubt.

Wenn bestimm­te Gren­zen über­schrit­ten wer­den, kann so manch übler Scherz auf Kosten ande­rer schnell ein juri­sti­sches Nach­spiel haben. Wer bei­spiels­wei­se Far­be an Haus­wän­de sprüht oder schmiert bzw. Eier dage­gen wirft, begeht eine Sach­be­schä­di­gung. Wird einem ande­ren „Geist“ unter Anwen­dung von Gewalt oder Andro­hung von Prü­gel die müh­se­lig ein­ge­nom­me­ne Süßig­keit weg­ge­nom­men, wird der­je­ni­ge schnell zum „Räu­ber“ im Sin­ne des Strafgesetzbuches.

Die Mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei wird, wie auch in den zurück­lie­gen­den Jah­ren, mit ver­stärk­ten Über­wa­chun­gen der­ar­ti­ges Trei­ben kon­se­quent unterbinden.

Kin­der unter 14 Jah­ren kön­nen zwar straf­recht­lich noch nicht belangt wer­den, aber zivil­recht­li­che For­de­run­gen (z. B. die Wie­der­gut­ma­chung eines ent­stan­de­nen Sach­scha­dens) kön­nen auch gegen­über Kin­dern gel­tend gemacht wer­den. In allen Fäl­len wird eine Anzei­ge auf­ge­nom­men und der Staats­an­walt­schaft vor­ge­legt. Außer­dem erfolgt ein Bericht an das zustän­di­ge Jugendamt.

Spre­chen Sie mit Ihren Kin­dern über die Fol­gen der­ar­ti­ger „Strei­che“ und die mög­li­chen Gefah­ren und Kon­se­quen­zen. Zei­gen Sie ihnen an Bei­spie­len auf, wo der Spaß auf­hört und der Ernst beginnt, damit es zu kei­nen unan­ge­neh­men Fol­gen kommt und Süßes nicht sau­er aufstößt.

Außer­dem weist die Poli­zei dar­auf hin, dass Aller­hei­li­gen (01.11.) zu den soge­nann­ten „Stil­len Tagen“ gehört und öffent­li­che Unter­hal­tungs­ver­an­stal­tun­gen nur dann erlaubt sind, wenn der die­sen Tagen ent­spre­chen­de ern­ste Cha­rak­ter gewahrt ist. Ins­be­son­de­re für Hal­lo­ween-Par­tys an Aller­hei­li­gen sind kei­ne Aus­nah­men vom „Tanz­ver­bot“ mög­lich, das heißt, dass um Mit­ter­nacht die Par­ty been­det sein muss. Die Poli­zei wird die Ein­hal­tung der bestehen­den Rege­lun­gen mit überwachen.