Statement von MdB Elisabeth Scharfenberg: Eine für alle! – Gutachten zur Pflege-Bürgerversicherung

Pflegepolitik unter Schwarz-Gelb – das sind große Versprechungen und nichts dahinter. Das „Jahr der Pflege“ 2011 ist zum Jahr des Nichtstuns geworden. Stattdessen verschiebt die Koalition die Pflegereform immer weiter. Ein tragfähiger Kompromiss ist nicht in Sicht.

Weil Schwarz-Gelb es nicht kann, ergreifen wir die Initiative. Zu Beginn dieses Jahres hat die grüne Bundestagsfraktion ein Gutachten zu “Berechnungen der finanziellen Wirkungen verschiedener Varianten einer Pflegebürgerversicherung“ in Auftrag gegeben. Erstellt wurde das Gutachten vom renommierten Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang und seinem Team vom Zentrum für Sozialpolitik (ZES) der Universität Bremen. Die Ergebnisse bestätigen: Eine solidarische Pflegeversicherung ist auch in Zukunft finanzierbar. Wir brauchen mehr statt weniger Solidarität.

Die Eckpunkte der grünen Pflege-Bürgerversicherung sind die Ausweitung des versicherungs- und beitragspflichtigen Personenkreises auf die gesamte Bevölkerung, eine weitergehende Verbeitragung aller Einkommensarten, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung, eine Beschränkung der beitragsfreien Mitversicherung auf Kinder und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen/-partner, die Kinder erziehen und/oder Pflegeleistungen erbringen und die Einführung eines Beitragssplittings für die sonstigen bisher beitragsfrei Mitversicherten.

Die zentralen Erkenntnisse des Gutachtens

Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung wirkt. Die Pflege-Bürgerversicherung erfordert auch zukünftig immer geringere Beitragssätze, als sie in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) erforderlich wären. Initial kann mit der Bürgerversicherung der Beitragssatz um bis zu 0,4% gesenkt werden. Das heißt: Mehr Solidarität dämpft den Kostenanstieg in der Pflege. Dies gelingt vor allem durch die Aufhebung der ungerechten Trennung zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung sowie durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.500 Euro und das Einbeziehen aller Einkunftsarten (analog zur grünen Kranken-Bürgerversicherung).

Die Beitragssatzentwicklung in der Pflege-Bürgerversicherung bleibt moderat. Bündnis 90/ Die Grünen haben immer gesagt: Auch in einer Bürgerversicherung sind Kostensteigerungen infolge der demografischen Entwicklung, durch erforderliche Leistungsverbesserungen und eine angemessene Preisanpassung (Dynamisierung) der Pflegeleistungen unausweichlich. Schreckensszenarien sind aber nicht in Sicht. Im „Maximalmodell“ des Gutachtens wird das Leistungsvolumen für die überfällige Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs um 15% ausgeweitet und die Pflegeleistungen regelmäßig so angepasst, dass ein Realwertverlust der Leistungen wirksam verhindert wird. Doch auch in diesem Modell wäre der Beitragssatz anfangs mit ca. 1,75% immer noch niedriger als in der heutigen SPV und würde dann auf max. 3,2% im Jahr 2055 ansteigen (SPV: 3,5%). Das wollen wir nicht kleinreden. Doch eine ernsthafte volkswirtschaftliche Gefährdung ist in der Sicherstellung angemessener Pflegeleistungen wahrlich nicht zu erkennen.

Es gibt gute Argumente für das Einbeziehen der Alterungsrückstellungen der Privaten Pflegeversicherung (PPV) in die Pflege-Bürgerversicherung. Der relative Beitragssenkungseffekt der Bürgerversicherung wird in der Zukunft leicht nachlassen. Die Ursache dafür liegt in der PPV. Dort wächst die Zahl der Pflegebedürftigen künftig viel schneller als in der SPV. Auch für die Privatpflegeversicherten ist die solidarische Bürgerversicherung also eine sinnvolle Lösung. Es scheint daher angemessen und gut begründbar, die Alterungsrückstellungen der PPV, die derzeit ca. 20,4 Milliarden Euro betragen, in die Bürgerversicherung einzubeziehen.

Das grüne Modell einer solidarischen Demografiereserve ist technisch umsetzbar, aber kritisch zu bewerten. Würde man in der Pflege-Bürgerversicherung den Beitragssatz mit sofortiger Wirkung zum Aufbau eines Kapitalstocks um ca. 0,5% erhöhen, so könnte der Beitragssatz bis zum Jahr 2060 konstant bleiben. Die Demografiereserve würde bis dahin aufgebraucht. Das Gutachten weist aber auf zwei gewichtige Nachteile hin: Zwar wird die Zahl der Pflegebedürftigen dann wieder sinken, die der Beitragszahler aber auch. Der Beitragssatz müsste zwar nicht steigen, bliebe aber auf einem konstant hohen Niveau. Das hätte zur Folge, dass der Beitragssatz nach Entleerung des Kapitalstocks sprunghaft auf das dann erforderliche Niveau erhöht werden müsste. Das konterkariert das eigentliche Ziel einer gerechten Lastenverteilung von der Gegenwart bis in die Zukunft. Außerdem müsste das erforderliche Volumen der Demografiereserve bis zu 230 Milliarden Euro betragen. Es muss ernsthaft bezweifelt werden, dass solche immensen Summen sicher vor politisch motiviertem Zugriff angelegt und vor den Turbulenzen der Kapitalmärkte geschützt werden können.

Angesichts dieser Bedenken und einer – auch ohne solidarische Demografiereserve – nur moderaten Beitragssatzentwicklung im grünen Modell, halten wir eine Demografiereserve nicht für die richtige Antwort auf die finanziellen Herausforderungen in der Pflegeversicherung.

Die Pflege-Bürgerversicherung verteilt die Beitragslast gerechter. Das Gutachten zeigt, dass durch die Bürgerversicherung tendenziell die bisher Sozialversicherten entlastet und die in der Regel einkommensstärkeren Privatversicherten belastet werden. Durch die Einbeziehung aller Einkommensarten, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und das negative Beitragssplitting werden aber auch die Ungerechtigkeiten des bestehenden Solidarsystems angegangen. Mehr als 50% der sozial versicherten Haushalte unterhalb von Einkommen bis 3.000 Euro werden besser gestellt.

Fazit: Mehr Solidarität wirkt. Mit der Bürgerversicherung ist eine verbesserte pflegerische Versorgung bei moderater Beitragsentwicklung möglich. Damit stellen wir Grüne den sozial ungerechten und fachlich fragwürdigen Privatisierungsfantasien von Schwarz-Gelb eine klare und sozial gerechte Alternative entgegen.

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