Fäl­len von Bäu­men: Was ist erlaubt?

Stadt Bay­reuth macht mit Blick auf die Gar­ten­ar­bei­ten vor dem nahen­den Win­ter auf die Baum­schutz­ver­ord­nung aufmerksam

Jetzt im Herbst haben Gar­ten­be­sit­zer die letz­te Mög­lich­keit, vor Beginn der kal­ten Jah­res­zeit ihren Gar­ten noch­mals gründ­lich auf Vor­der­mann zu brin­gen und win­ter­fest zu machen. Vor die­sem Hin­ter­grund macht das Rat­haus auf die Baum­schutz­ver­ord­nung der Stadt Bay­reuth auf­merk­sam. Mit ihr soll der Bestand an Bäu­men im Stadt­ge­biet geschützt wer­den. Es gibt aber auch Ausnahmen:

Nicht geschützt sind ein­stäm­mi­ge Bäu­me mit einem Stamm­um­fang unter 80 Zen­ti­me­ter und mehr­stäm­mig aus­ge­bil­de­te Bäu­me, wenn kei­ner der Stäm­me mehr als 50 Zen­ti­me­ter Umfang auf­weist – jeweils gemes­sen einen Meter über dem Erd­bo­den. Sie dür­fen eben­so ohne Geneh­mi­gung gefällt wer­den, wie Nadel­bäu­me (mit Aus­nah­me von Eiben und Ging­kos), Pap­peln (mit Aus­nah­me der Sil­ber­pap­pel) und Obst­bäu­me (mit Aus­nah­me von Wild­obst- und Walnussbäumen).

Wer einen geschütz­ten Baum fäl­len oder wesent­lich ver­än­dern will, braucht hier­für grund­sätz­lich eine Befrei­ung der Stadt Bay­reuth. Sie muss schrift­lich bean­tragt wer­den. Der voll­stän­di­ge Text der Baum­schutz­ver­ord­nung und die Antrags­for­mu­la­re sind beim Amt für Umwelt­schutz im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, erhält­lich. Sie kön­nen außer­dem auf den Inter­net­sei­ten der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Menü­punkt „Rat­haus/On­line-Dien­ste“) als pdf-Datei her­un­ter­ge­la­den werden.

Das Rat­haus weist fer­ner dar­auf hin, dass auch im Gel­tungs­be­reich der im Stadt­ge­biet lie­gen­den Land­schafts­schutz­ge­bie­te das Fäl­len von Bäu­men außer­halb von Wäl­dern nur mit einer Erlaub­nis der Stadt zuläs­sig ist. Wer gegen die Baum­schutz­ver­ord­nung der Stadt Bay­reuth und gegen die Land­schafts­schutz-ver­ord­nun­gen ver­stößt, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit Geld­bu­ßen geahn­det wer­den kann

Für wei­te­re Aus­künf­te und Erläu­te­run­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Amtes für Umwelt­schutz, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 4. Stock, Zim­mer 410 oder 413, bezie­hungs­wei­se tele­fo­nisch unter (09 21) 25 13 88 oder 25 13 68 zur Verfügung.