MdB Kram­me: „Bun­des­re­gie­rung will pri­va­te Ent­sor­ger för­dern und Kom­mu­nen schwächen“

Höhe­re Müll­ge­büh­ren und nied­ri­ge­re Löhne

Stär­kung gewerb­li­cher Samm­lun­gen und eine Wert­stoff­ton­ne für die Wirt­schaft: Nach Ansicht der ober­frän­ki­schen SPD-Vor­sit­zen­den Anet­te Kram­me ver­folgt die schwarz-gel­be Bun­des­re­gie­rung mit ihrem Gesetz­ent­wurf zur Neu­ord­nung des Kreis­lauf­wirt­schafts- und Abfall­rechts das Ziel, ein­sei­tig die Inter­es­sen der pri­va­ten Ent­sor­ger zu fördern.

Kram­me lehnt den Gesetz­ent­wurf in der vor­lie­gen­den Form ab und steht somit auf einer Sei­te mit allen Oppo­si­ti­ons­par­tei­en im Bun­des­tag, den Kom­mu­nen, den Gewerk­schaf­ten und vie­len Umwelt­ver­bän­den. Auch in Ober­fran­ken sto­ßen die geplan­ten Rege­lun­gen auf gro­ße Kri­tik. Der gemein­sa­me Stand­punkt: Schwarz-Gelb will Städ­te, Gemein­den und Krei­se schwä­chen und ver­su­chen, die soge­nann­ten Über­las­sungs­pflich­ten für alle Haus­halts­ab­fäl­le zugun­sten der Kom­mu­nen zu unterwandern.

„Städ­te und Krei­se sol­len zwar wei­ter für die Ent­sor­gung des Abfalls auf­kom­men. Die Gewin­ne aber flie­ßen in pri­va­te Unter­neh­men“, so Kram­me. Wenn die wert­vol­len Bestand­tei­le des Haus­mülls von pri­va­ten Unter­neh­men gesam­melt wer­den und nicht den Kom­mu­nen erhal­ten blei­ben, habe das stei­gen­de Müll­ge­büh­ren für die Bür­ger zur Folge.

Zusätz­lich zu den stei­gen­den Müll­ge­büh­ren äußert die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te auch Beden­ken in Bezug auf die fai­re Ent­loh­nung der Beschäf­tig­ten. So zah­len kom­mu­na­le Unter­neh­men laut Ver­di Tarif­löh­ne, die über dem Tarif des Bun­des­ver­ban­des der Deut­schen Entsorgungs‑, Was­ser- und Roh­stoff­wirt­schaft lie­gen, und weit über dem Min­dest­lohn von 8,24 Euro. Kram­me: „Eine gerech­te Bezah­lung und gleich­blei­ben­de Gebüh­ren kön­nen nur gewähr­lei­stet wer­den, wenn die Kom­mu­nen für die Ent­sor­gung des Haus­mülls zustän­dig bleiben.“

Des­halb for­dert die ober­frän­ki­sche SPD kom­pro­miss­los eine Nach­bes­se­rung des Geset­zes­ent­wurfs von Schwarz-Gelb. Ein zukunfts­fä­hi­ges Kreis­lauf­wirt­schafts- und Abfall­recht müs­se unter ande­rem eine tarif­li­che Absi­che­rung der Beschäf­tig­ten ent­hal­ten und eine Gebüh­ren­stei­ge­rung durch die ver­stärk­te Wert­stoff-Samm­lung pri­va­ter Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men verhindern.