Mit Reflek­to­ren sicher auf dem Schulweg

Auto­fah­rer erken­nen Kin­der deut­lich frü­her – auch Müt­zen und Hel­me bestücken

In Herbst und Win­ter stei­gen die Risi­ken im Stra­ßen­ver­kehr – beson­ders für Schul­kin­der, die mor­gens bei Nebel und Dun­kel­heit unter­wegs sind. Im ungün­stig­sten Fall sieht ein Auto­fah­rer ein Kind erst, wenn der Wagen bereits bis auf weni­ge Meter an das Kind her­an­ge­fah­ren ist. Nicht immer reicht dann die Zeit zum Brem­sen. Frü­her sicht­bar und damit bes­ser unter­wegs sind dage­gen Kin­der, die Reflek­to­ren tra­gen oder Klei­dung mit reflek­tie­ren­dem Mate­ri­al: Bereits aus rund hun­dert­fünf­zig Metern Ent­fer­nung kann das Schein­wer­fer­licht eines Autos einen Ver­kehrs­teil­neh­mer erfas­sen, der reflek­tie­ren­de Klei­dung trägt.

Sicher­heit zum Anziehen

Für Eltern bedeu­tet das: Wer jetzt Ano­rak, Regen­jacke oder Hose für sein Kind kauft, soll­te auf Reflex-Mate­ri­al auf Ärmeln, auf dem Rücken, am Kra­gen und an den Hosen­bei­nen ach­ten. Auch Second­hand-Klei­dung sowie Müt­zen, Hel­me und die Schul­ta­sche selbst gibt es mit die­sen Sicher­heits­ac­ces­soires. Hin­zu kom­men Sicher­heits­we­sten und ‑kra­gen sowie Reflek­to­ren, die sich nach­träg­lich an der Klei­dung anbrin­gen oder –nähen lassen.

Dar­auf wei­sen der Baye­ri­sche Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se (Bay­er. GUVV / Bay­er. LUK) hin. Die Prä­ven­ti­ons­exper­ten des Ver­ban­des raten zudem, eher hel­le als dunk­le Reflek­to­ren zu kau­fen, denn je hel­ler die Refle­xi­on ist, desto bes­ser auch die Warnwirkung.

Das Non­plus­ul­tra: retro-reflek­tie­ren­des Material

Den besten Rück­strahl­wert hat so genann­tes retro-reflek­tie­ren­des Mate­ri­al. Es bün­delt auf­tref­fen­des Licht und strahlt es ohne grö­ße­re Streu­ver­lu­ste zurück. Retro-reflek­tie­ren­des Sicher­heits­zu­be­hör ist erkenn­bar an der Bezeich­nung „EN 13356“ und in Kauf­häu­sern, Sport- und Fahr­rad­ge­schäf­ten erhält­lich. „EN 13356“-Aufkleber, Reflex­bän­der etc. sind zwar etwas teu­rer, über­zeu­gen aber durch eine Rück­strahl­wir­kung, die bil­li­ge­res Mate­ri­al nicht erreicht.

Der Bay­er. GUVV und die Bay­er. LUK sind die gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger für Bay­ern mit der Aus­nah­me der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen. Bei ihnen sind rund 1,6 Mil­lio­nen Schü­ler ver­si­chert, sowie u.a. Kin­der in Kin­der­ta­ges­stät­ten, die Beschäf­tig­ten des öffent­li­chen Dien­stes, Stu­die­ren­de an Hoch­schu­len und ehren­amt­lich Täti­ge bei Arbeits- und Wege­un­fäl­len. Bei ver­si­cher­ten Unfäl­len erhal­ten die Betrof­fe­nen alle not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Heil­be­hand­lun­gen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men sowie gege­be­nen­falls auch eine Rente.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.bay​er​guvv​.de.