Wahl zum neu­en Bay­reu­ther Jugend­par­la­ment steht an

Jugend­li­che zwi­schen 14 und 17 Jah­ren kön­nen bis zum 28. Okto­ber beim Stadt­ju­gend­amt ihre Kan­di­da­tur anmelden

Die zwei­te Wahl­pe­ri­ode des Bay­reu­ther Jugend­par­la­men­tes geht zu Ende. Die Wahl der neu­en Jugend­par­la­men­ta­ri­er fin­det am Mitt­woch, 7. Dezem­ber, statt. Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für das drit­te Jugend­par­la­ment kön­nen sich ab sofort bis ein­schließ­lich 28. Okto­ber beim Stadt­ju­gend­amt bewerben.

Ange­spro­chen sind alle Jugend­li­chen, die ihren Haupt­wohn­sitz im Stadt­ge­biet Bay­reuth haben, am Wahl­tag, 7. Dezem­ber 2011, das 14. Lebens­jahr voll­endet haben und noch nicht 18 Jah­re alt sind. Die Bewer­bungs­un­ter­la­gen kön­nen auf der Inter­net­sei­te der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de her­un­ter­ge­la­den oder direkt beim Stadt­ju­gend­amt im Rat­haus II, Dr.-Franz-Straße 6, aus­ge­füllt wer­den. Bewer­bungs­schluss ist Frei­tag, 28. Okto­ber. Inter­es­sier­te Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber kön­nen sich über die Zusam­men­set­zung des der­zei­ti­gen Jugend­par­la­ments und sei­ne bis­he­ri­ge Arbeit auf des­sen Home­page unter www​.jupa​-bay​reuth​.de informieren.

Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Micha­el Hohl ruft Bay­reuths Jugend­li­che auf, das Ange­bot der Stadt anzu­neh­men, sich als Kan­di­da­ten zu bewer­ben und beim Urnen­gang am 7. Dezem­ber zur Wahl zu gehen: „Das Jugend­par­la­ment bie­tet die Mög­lich­keit, sich ver­ant­wor­tungs­be­wusst in poli­ti­sche Gre­mi­en ein­zu­brin­gen.“ Und es ermög­li­che Bay­reuths Jugend, sich stär­ker mit dem ört­li­chen Lebens­um­feld zu iden­ti­fi­zie­ren, mit zu pla­nen und zu gestalten.

Wie das Stadt­ju­gend­amt mit­teilt, ist am 18. Novem­ber im Kom­mu­na­len Jugend­zen­trum in der Hin­den­burg­stra­ße eine Nomi­nie­rungs­par­ty geplant, bei der sich alle Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für das neue Jugend­par­la­ment per­sön­lich vor­stel­len kön­nen. Hier­zu sind Bay­reuths Jugend­li­che schon jetzt herz­lich ein­ge­la­den. Gleich­zei­tig sol­len die „alten“ Jugend­par­la­men­ta­ri­er ver­ab­schie­det wer­den. Im Anschluss darf dann bei einer Schü­ler­dis­co gefei­ert und getanzt werden.