Fahrt­ko­sten­rück­erstat­tung für Schü­ler­be­för­de­rung im Land­kreis Forchheim

Am Mon­tag, 31.10.2011, endet die Frist für die Antrags­stel­lung zur Fahrt­ko­sten­rück­erstat­tung. Antrags-berech­tigt sind Schü­ler ab der 11. Klas­se und Berufs­schü­ler (mit Teil­zeit- bzw. Block­un­ter­richt), denen zusätz­li­che Kosten für die Fahrt zur Berufs­schu­le ent­ste­hen. Sie erhal­ten die Fahrt­ko­sten nur dann erstat­tet, wenn die nächst­ge­le­ge­ne Schu­le besucht wird, und die Kosten eine Fami­li­en­be­la­stungs­gren­ze von 395 € im Schul­jahr 2010/2011 übersteigen.

Die Erstat­tung erfolgt in der Regel nur in Höhe der Kosten der gün­stig­sten Fahr­kar­ten. Die vol­len Fahrt­ko­sten wer­den jedoch ersetzt, wenn ein Unter­halts­lei­sten­der für drei oder mehr Kin­der Kin­der­geld nach dem Bun­des­kin­der­geld­ge­setz bezieht, oder die Fami­lie Anspruch auf Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt, auf Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld hat. Ent­spre­chen­de Nach­wei­se sind mit dem Antrag einzureichen.

Erstat­tungs­an­trä­ge für das Schul­jahr 2010/2011 müs­sen bis spä­te­stens 31.10.2011 beim Land­rats­amt Forch­heim, FB ÖPNV, ein­ge­gan­gen sein.

Benut­zung eines pri­va­ten Kraftfahrzeuges

Die Benut­zung eines pri­va­ten Kraft­fahr­zeu­ges ist am Beginn des Schul­jah­res beim Land­rats­amt Forch­heim zu bean­tra­gen. Kosten­er­stat­tungs­an­trä­ge für Fahr­ten mit dem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug müs­sen eben­falls bis spä­te­stens 31.10.2011 beim Land­rats­amt Forch­heim vorliegen.

Das For­mu­lar „Antrag auf Fahrt­ko­sten­er­stat­tung bei Benut­zung eines pri­va­ten Kraft­fahr­zeu­ges“ kann über das Inter­net unter

www.landkreis-forchheim.de/Bürgerservice/ÖPNV, Schü­ler-beför­de­run­g/­For­mu­la­re der Schü­ler­be­för­de­rung abge­ru­fen werden.

Wei­te­re Aus­künf­te gibt es im Land­rats­amt unter Tel. 09191/ 86–1405, ‑1407 oder ‑1409.