Haft­be­feh­le gegen drei jugend­li­che Bam­ber­ger Schlä­ger außer Voll­zug – Unzu­frie­den­heit mit Verfahrensablauf

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg und der Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt

Wie bereits berich­tet wur­de in der Nacht zum Sonn­tag vor zwei Wochen ein 18-jäh­ri­ger Bam­ber­ger am ZOB Opfer eines gewalt­tä­ti­gen Über­griffs einer sechs­köp­fi­gen Jugend­grup­pe. Nach­dem er von einem der Täter durch einen mas­si­ven Faust­schlag unvor­be­rei­tet im Gesicht getrof­fen wur­de, sack­te er bewusst­los zu Boden. Hier soll er dann noch gemein­sam von der Grup­pe, unter ande­rem auch mit Fuß­trit­ten, ange­gan­gen wor­den sein. Das Opfer erlitt neben schwe­ren Ver­let­zun­gen im Gesicht auch diver­se Prel­lun­gen und Schürf­wun­den am Kör­per und muss­te im Kli­ni­kum Bam­berg vor­über­ge­hend sta­tio­när behan­delt werden.

Im Rah­men der sofort ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung konn­te durch die PI Bam­berg-Stadt eine ver­däch­ti­ge Täter­grup­pe fest­ge­stellt und nach kur­zer Flucht durch den Dienst­hun­de­füh­rer gestellt wer­den. Zunächst strit­ten alle Fest­ge­nom­me­nen die Täter­schaft ab.

Die sofort und mit Hoch­druck durch­ge­führ­ten, umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Bam­ber­ger Poli­zei führ­ten zu einer Aus­sa­ge einer Augen­zeu­gin, die eine genaue Schil­de­rung des Tat­ab­lau­fes sowie kon­kre­te Täter­be­schrei­bun­gen abge­ben konn­te. Gegen drei bereits ein­schlä­gig poli­zei­be­kann­te Täter, die zuletzt wäh­rend der dies­jäh­ri­gen Sand­ker­wa auf­fäl­lig waren, wur­de zur Klä­rung der Haft­fra­ge durch die Staats­an­walt­schaft Bam­berg Antrag auf Haft­be­fehl gestellt. Dies geschah auch unter der Maß­ga­be, dass die Fol­gen der ohne­hin schon erheb­li­chen Ver­let­zun­gen des Opfers bei einem ande­ren Ver­lauf durch­aus noch mas­si­ver hät­ten aus­fal­len kön­nen. Der Ermitt­lungs­rich­ter lehn­te den Erlass von Haft­be­feh­len zunächst ab.

Auf die Beschwer­de der Staats­an­walt­schaft Bam­berg hin wur­den heu­te die Haft­be­feh­le gegen die drei Jugend­li­chen durch das Land­ge­richt Bam­berg erlas­sen. Die Jugend­li­chen wur­den durch die Poli­zei sofort in Gewahr­sam genom­men. Bei der Eröff­nung der Haft­be­feh­le vor dem Ermitt­lungs­rich­ter setz­te die­ser die ange­ord­ne­ten Frei­heits­ent­zie­hun­gen gegen Auf­la­gen außer Kraft. Die Jugend­li­chen muss­ten unmit­tel­bar dar­auf wie­der auf frei­en Fuß gesetzt wer­den. Bei einem Ver­stoß gegen die Auf­la­gen müs­sen die jugend­li­chen Täter mit einer sofor­ti­gen Inhaf­tie­rung rechnen.

Poli­zei und Staats­an­walt­schaft sind mit dem bis­he­ri­gen Ver­fah­rens­ab­lauf unzu­frie­den. Eine Aus­schöp­fung der straf­pro­zes­sua­len Mög­lich­kei­ten mit einer Inhaf­tie­rung der drei beschul­dig­ten Wie­der­ho­lungs­tä­ter wäre nach gemein­sa­mer Ansicht im Sin­ne einer nach­drück­li­chen Straf­ver­fol­gung ange­mes­sen gewe­sen und hät­te für die Regi­on Bam­berg ein deut­li­ches Signal gesetzt. Wäh­rend das Land­ge­richt Bam­berg gestern noch die Not­wen­dig­keit der Ver­hin­de­rung wei­te­rer schwe­rer Straf­ta­ten durch die Beschul­dig­ten durch die Anord­nung von Unter­su­chungs­haft bejah­te, kommt der Ermitt­lungs­rich­ter – des­sen rich­ter­li­che Unab­hän­gig­keit selbst­ver­ständ­lich nicht in Fra­ge gestellt wer­den soll – heu­te in der Bewer­tung des Sach­ver­halts und der per­sön­li­chen Ver­hält­nis­se der Beschul­dig­ten zu einem ande­ren Ergeb­nis. Poli­zei und Staats­an­walt­schaft wer­den auch wei­ter­hin Gewalt­tä­tig­kei­ten Jugend­li­cher und Her­an­wach­sen­der zum Nach­teil unschul­di­ger Opfer mit allen ver­füg­ba­ren recht­li­chen Mit­teln entgegentreten.