Das Maß ist voll – 34-Jäh­ri­ger Bay­reu­ther in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Ein 34-jäh­ri­ger aus Bay­reuth beging am Mitt­woch gleich meh­re­re Straf­ta­ten und muss des­halb hin­ter Git­ter. Zunächst leg­te sich der rabia­te Bay­reu­ther mit sei­ner frü­he­ren Lebens­ge­fähr­tin an. Eigent­lich woll­te er sie ja zurück erobern, traf jedoch dafür nicht die rich­ti­gen Wor­te. Er warf ihr Belei­di­gun­gen an den Kopf und bedroh­te sie mas­siv. Die 22-jäh­ri­ge Frau nahm die Dro­hun­gen sehr ernst und wand­te sich an die Polizei.

Dass der Straf­tä­ter nicht nur Dro­hun­gen aus­stößt, son­der auch Taten fol­gen lässt, merk­ten die Bay­reu­ther Ord­nungs­hü­ter als sie den Mann in sei­ner Woh­nung fest­nah­men. Selbst die ange­leg­ten Hand­fes­seln hiel­ten ihn nicht davon ab, sich ein Mes­ser zu schnap­pen und auf die Poli­zi­sten loszugehen.

Die Beam­ten konn­ten den Angriff abweh­ren und brach­ten ihn zur Ruhe. Zu guter Letzt fand man in sei­ner Woh­nung noch eine gerin­ge Men­ge Betäu­bungs­mit­tel und zwei ver­bo­te­ne Wurfsterne.

Da das Straf­re­gi­ster meh­re­re und auch ein­schlä­gi­ge Straf­ta­ten ent­hielt, ord­ne­te der Bereit­schafts­staats­an­walt die vor­läu­fi­ge Fest­nah­me des Tat­ver­däch­ti­gen an. Der Beschul­dig­te war erst Ende Juli 2011 zu einer Frei­heits­stra­fe von 8 Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Die­se Ent­schei­dung ist nicht rechts­kräf­tig; Hier wird er in näch­ster Zeit vor der Beru­fungs­kam­mer des Land­ge­richts stehen.

Wegen der Taten vom 28.9.11 erging am 29.9.11 gegen ihn wegen Bedro­hung, Wider­stands gegen Voll­streckungs­be­am­te und wei­te­rer Delik­te Haft­be­fehl. Der Beschul­dig­te befin­det sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.