Nach Geld­bör­sen­dieb­stahl in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Nach­dem er am Sonn­tag­abend eine Geld­bör­se aus einem Ein­fa­mi­li­en­haus in der Jean-Paul-Stra­ße gestoh­len hat­te, sitzt ein 20-jäh­ri­ger Slo­wa­ke seit Mon­tag in Unter­su­chungs­haft. Der Mann drang gegen 18.30 Uhr zunächst unbe­merkt über die Haus­tü­re in das Anwe­sen ein. Bei sei­ner Die­bes­tour fiel ihm die im ersten Stock abge­leg­te Hand­ta­sche einer 28-jäh­ri­gen Bay­reu­the­rin in die Hän­de. Dar­aus ent­wen­de­te der 20-Jäh­ri­ge den Geld­beu­tel samt Scheck­kar­ten und Aus­weis­pa­pie­ren, bevor er das Haus mit sei­ner Beu­te wie­der verließ.

Ein Haus­be­woh­ner, der auf den flüch­ten­den Lang­fin­ger auf­merk­sam wur­de, nahm die Ver­fol­gung des Man­nes auf. Ihm gelang es den Dieb kur­ze Zeit spä­ter zu stel­len und bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest­zu­hal­ten. Neben der gestoh­le­nen Geld­bör­se fan­den die Beam­ten auch ein Taschen­mes­ser bei dem Slo­wa­ken, das er bei sei­nem Dieb­stahl dabei hat­te. Die Poli­zi­sten nah­men ihn vor­läu­fig fest. Nach­dem der Tat­ver­däch­ti­ge bereits ein­schlä­gig vor­be­straft war, erging gegen ihn am Mon­tag Haft­be­fehl wegen Dieb­stahls mit Waffen.

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on

Durch das Mit­füh­ren einer Waf­fe oder eines soge­nann­ten ande­ren gefähr­li­chen Werk­zeugs erhöht sich der Straf­rah­men, der beim ein­fa­chen Dieb­stahl Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren beträgt, beim Dieb­stahl mit Waf­fen auf Frei­heits­stra­fe zwi­schen sechs Mona­ten und zehn Jah­ren. Im vor­lie­gen­den Fall wird das Jugend­ge­richt noch zu ent­schei­den haben, ob Erwach­se­nen- oder Jugend­straf­recht zur Anwen­dung kommt, da der Beschul­dig­te Her­an­wach­sen­der ist.