Nach Geldbörsendiebstahl in Haft

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Nachdem er am Sonntagabend eine Geldbörse aus einem Einfamilienhaus in der Jean-Paul-Straße gestohlen hatte, sitzt ein 20-jähriger Slowake seit Montag in Untersuchungshaft. Der Mann drang gegen 18.30 Uhr zunächst unbemerkt über die Haustüre in das Anwesen ein. Bei seiner Diebestour fiel ihm die im ersten Stock abgelegte Handtasche einer 28-jährigen Bayreutherin in die Hände. Daraus entwendete der 20-Jährige den Geldbeutel samt Scheckkarten und Ausweispapieren, bevor er das Haus mit seiner Beute wieder verließ.

Ein Hausbewohner, der auf den flüchtenden Langfinger aufmerksam wurde, nahm die Verfolgung des Mannes auf. Ihm gelang es den Dieb kurze Zeit später zu stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Neben der gestohlenen Geldbörse fanden die Beamten auch ein Taschenmesser bei dem Slowaken, das er bei seinem Diebstahl dabei hatte. Die Polizisten nahmen ihn vorläufig fest. Nachdem der Tatverdächtige bereits einschlägig vorbestraft war, erging gegen ihn am Montag Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen.

Hintergrundinformation

Durch das Mitführen einer Waffe oder eines sogenannten anderen gefährlichen Werkzeugs erhöht sich der Strafrahmen, der beim einfachen Diebstahl Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren beträgt, beim Diebstahl mit Waffen auf Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Im vorliegenden Fall wird das Jugendgericht noch zu entscheiden haben, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, da der Beschuldigte Heranwachsender ist.