MdB Anet­te Kram­me mahnt Ver­bes­se­rung bei der grenz­über­schrei­ten­den Zusam­men­ar­beit an

In einem Schrei­ben an den baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ster Dr. Mar­kus Söder for­dern die ober­frän­ki­schen Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Anet­te Kram­me und Petra Ernst­ber­ger Ver­bes­se­run­gen bei der grenz­über­schrei­ten­den Not­fall­ret­tung. Anlass ihrer Initia­ti­ve ist eine im Auf­trag der Eure­gio Egren­sis erstell­te Stu­die zum Aus­bau der grenz­über­schrei­ten­den Zusam­men­ar­beit im Gesundheitswesen.

Momen­tan ist die deutsch-tsche­chi­sche Zusam­men­ar­beit in der Not­fall­ret­tung noch mit eini­gen Schwie­rig­kei­ten ver­bun­den. Neben Sprach­pro­ble­men gebe es eine Rei­he unge­klär­ter juri­sti­scher und finan­zie­rungs­tech­ni­scher Fra­gen. Wich­tig sei daher vor allem der Abschluss eines Staatsvertrags.

„Solan­ge die grenz­über­schrei­ten­de Not­fall­ret­tung nicht gere­gelt ist, liegt das Risi­ko auf den klein­sten Schul­tern, näm­lich auf denen der Sani­tä­ter. Ein Bei­spiel sind Nar­ko­se­mit­tel, die nicht ein­fach so über die Gren­ze gebracht wer­den dür­fen, aber bei einem Ein­satz nun ein­mal gebraucht wer­den“, so die bei­den Poli­ti­ke­rin­nen. Es müss­ten daher schnellst­mög­lich zuver­läs­si­ge recht­li­che Grund­la­gen geschaf­fen wer­den, damit zwi­schen Selb und Asch in Not­fäl­len rasch und wirk­sam gehan­delt wer­den kann. „Ein zwi­schen­staat­li­ches Abkom­men wür­de vie­les erleich­tern. Hier­an muss mit Nach­druck gear­bei­tet werden.“