„Runder Tisch“ des Forchheimer Landrats mit dem Bund Naturschutz
Gemeinsame Pressemitteilung von Bund Naturschutz, Kreisgruppe Forchheim, und Landrat Reinhardt Glauber vom 30. Runden Tisch des Landrats mit dem Bund Naturschutz am 4.August 2011
Beim 30. Runden Tisch mit Landrat Reinhardt Glauber, Reinhold Göller, Karin Lämmlein, den Vertretern des Bund Naturschutz (BN) Heinrich Kattenbeck, Eduard Zöbelein, Dr. Friedrich Oehme, sowie dem Vertreter der Naturschutzwacht Gunter Brokt, machte der BN deutlich, dass nach dem Eindruck des BN der Bedarf an amtlichem Naturschutz bzw. der Anfall von Aufgaben zur zeitnahen Erledigung im Landkreis höher wäre als es die Personalkapazität der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt zu bewältigen erlaubt. BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck zeigte dies am aktuellen Stand einer Reihe von naturschädlichen Entwicklungen im Landkreis Forchheim auf (wir berichteten jeweils aktuell über die einzelnen Geschehnisse). R. Göller hält dem entgegen, dass die derzeitige Besetzung mit 2 Fachkräften als ausreichend anzusehen ist. Krankheit und Freistellung für Personalratsaufgaben sind nicht kompensierbar. „Im Vergleich zu anderen Landkreisen sind wir sehr gut ausgestattet.“
Ein grundsätzliches Anliegen des BN an die Behörde ist die Ausweisung von Naturdenkmälern wie Landschaftsbäumen, Höhlen, Felsformationen usw. zur besseren Verhütung von Landschaftsfrevel. Frau Lämmlein berichtet dazu, dass die Liste der Denkmäler nach dem Stand von 1976 zur Zeit in Überarbeitung ist, auf aktuellen Stand gebracht wird und sehr gute Fortschritte macht. Reinhold Göller merkt an, dass die Ausweisung von Naturdenkmälern auch eine Etatfrage ist, weil der Schutz von Naturdenkmälern Kosten aufwirft, die vom Landkreis zu tragen sind. Was den gesetzlichen Schutz der Höhlen betrifft bzw. deren gewerbliche Nutzung, darüber soll in der Nov. Sitzung diskutiert werden.
Es häufen sich die Anfragen beim BN: Warum gibt es keine rechtzeitigen Informationen und Bürgerbeteiligungen bei der Aufstellung von Funkmasten des Tetra-Behördenfunks?
Der Landrat erklärt: „Der Erbauer ist der Staat. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Seine Behörde ist auch nicht eingebunden. Die Gemeinden werden von ausführenden Firmen im Auftrag des Freistaats direkt angesprochen. R.Göller: „Das Netz des staatlichen Bauamtes und der Regierung wo ein Mast aufgestellt werden soll ist Verschlusssache“.
Randstreifen der Kreis- und Gemeindestraßen haben oft den Charakter von „Biotopen am Straßenrand“. Hier wünscht sich der Bund Naturschutz mehr Rücksichtnahme bei den notwendigen Mäharbeiten. Dr. Friedrich Oehme: „Eine optimale Wahl des Mähzeitpunkts durch den Kreisbauhof könnte u.a. zur Artenvielfalt der Schmetterlinge beitragen.“ Der Landrat stimmt dem Anliegen des BN prinzipiell zu, möchte aber beim nächsten Runden Tisch (23.11.2011) eine Lösung unter Hinzuziehung der zuständigen Fachabteilung diskutieren.
Bei der Vorbereitung eines BN-Faltblattes zur Biodiversität im Landkreis Forchheim: „Blühender Forchheimer Landkreis“ anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Bundes Naturschutz in Bayern und des 40-jährigen Gründungsjubiläums der Kreisgruppe Forchheim im Jahre 2013 sagte Landrat R. Glauber eine finanzielle Unterstützung zu. Dabei sollen auch die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis gewürdigt und das Thema „braucht Landschaft Schutz“ erörtert werden?
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