Adres­sen­händ­ler müs­sen in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Zwei Män­ner aus Bay­reuth, die im Inter­net Adres­sen von Inter­es­sen­ten für pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen ange­bo­ten, aber nicht oder nur unvoll­stän­dig gelie­fert haben, muss­ten jetzt auf­grund eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens von Staats­an­walt­schaft und Kri­mi­nal­po­li­zei in Bay­reuth in Haft.

Die bei­den 38- und 23-jäh­ri­gen Deut­schen hat­ten bereits seit 2010 von ver­schie­de­nen Fir­men für die Über­sen­dung von Adres­sen poten­ti­el­ler Inter­es­sen­ten meh­re­re Tau­send Euro an Hono­rar erhal­ten. Die­se Adres­sen aber wur­den nie gelie­fert und stan­den den Bei­den auch nie wie ange­bo­ten zur Ver­fü­gung. Für ihren Betrug hat­ten sich die Bay­reu­ther extra „exklu­si­ve“ Fir­men­adres­sen zuge­legt, die aber nur vir­tu­ell exi­stier­ten. Dar­über hin­aus erfan­den sie ima­gi­nä­re Unter­neh­mens­vor­stän­de und eine Rei­he von wei­te­ren Maß­nah­men zur Ver­schleie­rung der betrü­ge­ri­schen Geschäftsidee.

Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand sind min­de­stens 70 Geschä­dig­te auf die Masche der bei­den Tat­ver­däch­ti­gen her­ein­ge­fal­len. Der Gesamt­scha­den liegt wohl im unte­ren sechs­stel­li­gen Bereich.

Auf­wen­di­ge Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft und der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth brach­ten das Lügen­ge­bil­de jetzt zum Ein­sturz. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ergin­gen Haft­be­feh­le. Wäh­rend ein Beschul­dig­ter noch am Tag der Durch­su­chungs­maß­nah­men fest­ge­nom­men wer­den konn­te, stell­te sich sein Mit­tä­ter auf­grund des Fahn­dungs­drucks eine Woche spä­ter bei der Bay­reu­ther Kripo.

Bei­de Män­ner befin­den sich in ver­schie­de­nen Justiz­voll­zugs­an­stal­ten in Haft. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.