Bund Natur­schutz wen­det sich gegen Edu­ard Nöths For­de­rung an Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herrmann

Stel­lung­nah­me des Bund Natur­schutz zur For­de­rung von MdL Edu­ard Nöth: …“poli­ti­sches Han­deln ist nötig und hat für die West­um­ge­hung Neun­kir­chens Dring­lich­keits­stu­fe 1 bei Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann angemahnt“.

Der Bund Natur­schutz (BN) ist ande­rer Mei­nung und appel­lier­te in einer schrift­li­chen Stel­lung­nah­me an Innen­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann: Eine Hoch­stu­fung der West­um­fah­rung (WU) Neun­kir­chens bleibt nicht zu recht­fer­ti­gen. Der BN stellt fest: Auch wenn MdL Edu­ard Nöth Ende Juli erneut in der Pres­se ver­öf­fent­li­chen ließ, dass mit dem Erstel­len von Plan­fest­stel­lungs­un­ter­la­gen für die West­um­fah­rung Neun­kir­chens jetzt und sofort anhand einer vehe­ment gefor­der­ten, nach­träg­li­chen Ein­grup­pie­rung in die 1. Dring­lich­keit zu begin­nen sei, hat sich die seit Jah­ren bekann­te Fak­ten­la­ge nicht geändert.

Der BN bleibt dabei und befür­wor­tet aus­drück­lich, dass es gilt den Orts­kern, durch den die Staats­stra­ße 2243 führt zu sanie­ren. Da aber seit 20 Jah­ren der Ver­kehr am Orts­kern vor­bei gelei­tet wird, hät­te man das schon seit Jahr­zehn­ten machen können.
Es ist rich­tig, dass die WU Neun­kir­chen beim 6. Staats­stra­ßen-Aus­bau­plan vor 10 Jah­ren in die Dring­lich­keit 1R gestuft wur­de. Das impli­ziert aber nicht ein auto­ma­ti­sches Auf­stei­gen nach 10 Jah­ren. Ins­be­son­de­re dann nicht, wenn, wie in Neun­kir­chen, kei­ne neu­en Fak­ten auf den Tisch gelegt wer­den kön­nen. Dar­an ändert auch das Grün­den einer poli­tisch von der CSU unter­wan­der­ten Bür­ger­initia­ti­ve nichts und auch nicht deren Mit­nah­me als qua­si-neu­tral ver­tre­ten­de Bür­ger­schaft vor den Regio­na­len Pla­nungs­aus­schuss Anfang Mai die­ses Jahres.

Der Pla­nungs­aus­schluss (Regio­nal­ver­band Ober­fran­ken West), getrie­ben durch Mei­nun­gen ört­li­cher Poli­tik­ver­tre­ter, nimmt kri­ti­sche Anre­gun­gen von außen nicht an. Kein Wun­der, wenn man weiß, dass etwa ein Bür­ger­mei­ster aus einer Nach­bar­ge­mein­de ein LKW-Zen­trum in Rand­la­ge der mit­tel­frän­ki­schen Indu­strie­re­gi­on haben möch­te. Somit ist es eine Far­ce, wenn Herr Nöth dar­auf ver­weist, dass allein schon durch die Befür­wor­tung durch den Regio­na­len Pla­nungs­ver­band qua­si die anvi­sier­te Hoch­stu­fung greif­ba­rer wird. Schwe­re Bela­stun­gen wird es erst geben, wenn die Umfah­rung die Land­schaft zer­schnei­det und wei­te­ren Ver­kehr ange­zo­gen haben wird. Davor ver­schlie­ßen die Befür­wor­ter Augen und Ohren. Und mit dem Mund wird nur die Umfah­rung als ziel­füh­rend für die Ent­la­stung von eini­gen Anwoh­nern postu­liert, wobei es – mehr­fach auf­ge­zeigt – ande­re Mög­lich­kei­ten gibt. Ande­re Gemein­den die angren­zen, müs­sen dann mit dem erhöh­ten Ver­kehrs­auf­kom­men zurecht­kom­men. Und so dreht sich die Spi­ra­le weiter.

Unwahr ist, dass hier­zu erst jüngst neue Erkennt­nis­se gewon­nen wur­den und der LKW durch Nach­bar­or­te “drän­ge“. Das Ver­kehrs­auf­kom­men von schwe­ren LKW / Last­zü­gen beträgt nach offi­zi­el­len Zäh­lun­gen weni­ger als 2% des Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­mens in Rich­tung Effel­trich. Und das ist in den letz­ten fünf Jah­ren um mehr als 5% gesun­ken mit einer Ver­schie­bung hin zu klei­ne­ren Transportern.

Seit Jahr­zehn­ten wur­de in Neun­kir­chen ver­säumt, poli­ti­sches Han­deln in die Wege zu lei­ten, was nun auch nicht durch über­lau­tes Rufen mit einem Nach­schluck aus der Staats­re­gie­rungs-Gieß­kan­ne berei­nigt wer­den kann.

Der BN bleibt dabei: Die Umfah­rung ist weder jetzt noch in 10 Jah­ren zu recht­fer­ti­gen. Neun­kir­chen: Mache dei­ne Schulaufgaben!
Hein­rich Kat­ten­beck 1.Vors. BN-Kreis­grup­pe Forchheim