Neue Ent­lee­rungs­ter­mi­ne für die Restmüll‑, Bio­müll- und Papier­ton­ne im Land­kreis Bayreuth

In den Ge­meinden des Land­krei­ses Bay­reuth ändern sich ab 1. August 2011 die Abfuhr­ter­mi­ne für die Restmüll‑, Bio­müll- und/​oder Papier­ton­ne. Auf­grund einer Tou­ren­op­ti­mie­rung sei­tens der Ent­sor­gungs­fir­ma Veo­lia Umwelt­ser­vice Bay­reuth GmbH ist eine neue Ter­min­pla­nung für die Abfuhr erfor­der­lich. Die Umstel­lung betrifft sowohl die Abfuhr der Restmüll‑, Bio­müll- als auch der Papier­ton­ne, wobei nahe­zu jede Gemein­de von einer Ände­rung der Abfuhr­ter­mi­ne betrof­fen ist.

Auf­grund der Ter­min­än­de­rung kann es wäh­rend der Umstel­lung zu Ver­schie­bun­gen des gewohn­ten Lee­rungs­in­ter­valls von zwei (Rest- und Bio­müll­ton­ne) bzw. vier Wochen (Papier­ton­ne) kommen.

Die neu­en Ter­mi­ne sind im Inter­net unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all be­quem für jeden Orts­teil über den elek­tro­ni­schen Abfuhr­ka­len­der abruf­bar. Zusätz­lich kön­nen Sie sich bei Ihrer Gemein­de oder im Land­rats­amt Bay­reuth unter der Tele­fon­num­mer 0921–728 282 informieren.

Neu ist im Bereich der Rest­müll­ab­fuhr der künf­ti­ge Ein­satz eines Heck­lad­er­fahr­zeu­ges. Die Ent­lee­rung von Bio­ton­ne und Blau­er Ton­ne erfolgt jedoch wie bis­her mit einem Sei­ten­la­der. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, ihre Abfall­be­hält­nis­se wei­ter­hin an den bekann­ten dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len zur Abfuhr bereitzustellen.

Im Bereich der Abfall­wirt­schaft des Land­krei­ses Bay­reuth wer­den regel­mä­ßig alle Kosten­stel­len auf ihre Wirt­schaft­lich­keit hin über­prüft. Durch kosten­op­ti­mie­ren­de Maß­nah­men konn­ten seit dem Jahr 2000 die Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren sta­bil gehal­ten wer­den, obwohl gleich­zei­tig das Ser­vice­an­ge­bot z. B. durch Ein­füh­rung der Blau­en Ton­ne oder die Getrennt­samm­lung von Elek­tro­alt­ge­rä­ten aus­ge­wei­tet wurde.

Mit Ablauf der bestehen­den Ent­sor­gungs­ver­trä­ge bei der Rest- und Bio­müll­ab­fuhr und eine hier­durch mög­li­che Neu­aus­schrei­bung der Ent­sor­gungs­dienst­lei­stun­gen konn­ten wei­te­re Kosten­sen­kungs­po­ten­zia­le erschlos­sen werden.

Das Aus­schrei­bungs­er­geb­nis führ­te zu Kosten­vor­tei­len, wel­che vor­aus­sicht­lich eine Sen­kung der Abfall­ge­büh­ren zur Fol­ge haben wer­den. Eine exak­te Bezif­fe­rung des Ein­spar­vo­lu­mens ist aktu­ell lei­der noch nicht mög­lich, dürf­te sich jedoch nach heu­ti­gem Kennt­nis­stand im sechs­stel­li­gen Bereich bewe­gen. Im Rah­men einer Neu­kal­ku­la­ti­on sol­len die Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren im näch­sten Jahr an die aktua­li­sier­te Kosten­si­tua­ti­on ange­passt wer­den. Dabei wer­den auch mög­li­che Über­schüs­se des Jah­res 2011 und des lau­fen­den Jah­res 2012 berücksichtigt.