MdL Eduard Nöth fordert erneut den Bau der Westumgehung Neunkirchen am Brand

Aufgrund der Tatsache, dass das Bayerische Kabinett nicht mehr vor der Sommerpause, sondern erst im Herbst über den 7. Ausbauplan für bayerische Staatsstraßen entscheidet, hat der Forchheimer CSU-Landtagsabgeordnete Eduard Nöth nochmals Gelegenheit genommen, den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann zu bitten, die Westumgehung Neunkirchen am Brand evtl. doch noch in die Dringlichkeitsstufe 1 aufzustufen.

MdL Eduard Nöth erinnerte in seinem Schreiben nochmals daran, dass über diese dringend notwendige Umgehung des Altstadtkerns von Neunkirchen am Brand seit mehr als 30 Jahren diskutiert wird. Bei der letzten Festlegung des Ausbauplans vor 10 Jahren wurde diese Straßenbaumaßnahme als Reservemaßnahme in die Stufe 1 R eingruppiert. Daraus entnahmen, so Eduard Nöth, alle Beteiligten den Willen der Bayerischen Staatsregierung zumindest bei der nächsten Fortschreibung endlich aufgestuft zu werden. Auch der Regionale Planungsverband Ofr.-West, der am 4. Mai 2011 tagte, hat sich in seinem Beschluss für die Aufstufung der Westumfahrung Neunkirchen am Brand der Staatsstraße 2243 einstimmig ausgesprochen und in seinem Beschluss des Weiteren festgehalten, dass „für die Westumfahrung Neunkirchen am Brand möglichst bald das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und die Voraussetzungen für ihre rasche Realisierung geschaffen werden“.

Der Forchheimer Abgeordnete verwies auch auf mehrere Gespräche mit der Obersten Baubehörde, bei denen die Vertreter der Gemeinde und der Initiative „Pro Westumgehung“ nochmals die Dringlichkeit dieser Angelegenheit verdeutlichten. Auch die Anlieger der örtlichen Straßen, die derzeit als Ersatz für die St 2243 zur Verfügung stehen, haben die schwere Belastung durch den Verkehr verdeutlicht. Der CSU-Politiker ist der Auffassung, dass durch die Diskussion über die Notwendigkeit dieser Umfahrung in den letzten Monaten viele neue Erkenntnisse gewonnen wurden, die eine Neubewertung erforderlich machen. Vor allem die Neunkirchener Besonderheit, dass der Staat Ortsstraßen nutzt, dass der Schwerlastverkehr aufgrund der niedrigen Torhöhen nicht auf der St 2243 durch den Ort geführt werden kann, dass der Lkw-Verkehr sich weitläufig durch Nachbarkommunen drängt, dass Anlieger über Jahrzehnte hinweg die Lärm- und sonstigen Belästigungen in Kauf nehmen müssen, sprechen eindeutig für ein politisches Handeln. Es kann und darf nicht sein, dass Neunkirchen erneut 10 Jahre lang vertröstet wird, so der Stimmkreisabgeordnete.