Wil­de Flucht auf der A 9

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

A 9 / BAY­REUTH. Bei der Kon­trol­le eines wei­ßen Audi A 6 an der Rast­an­la­ge Frän­ki­sche Schweiz durch Fahn­der der Ver­kehrs­po­li­zei Bay­reuth gab der Fah­rer heu­te Gas und flüch­te­te in hals­bre­che­ri­scher Fahrt über die Auto­bahn. Mit mehr als 200 km/​h fuhr der Audi dabei unter zeit­wei­ser Benut­zung des Stand­strei­fen in Rich­tung Bay­reuth. Rück­sichts­los zwang er ande­re Fahr­zeu­ge zum Aus­wei­chen. Ein Anhal­te­ver­such an der Aus­fahrt Bay­reuth Süd durch meh­re­re Strei­fen­wa­gen miss­lang auf­grund die­ser Fahr­wei­se zunächst. Unter Miss­ach­tung meh­re­rer roter Ampeln und Gefähr­dung ande­rer Autos flüch­te­te der Audi wei­ter in die Nürn­ber­ger Stra­ße. Auf dem dor­ti­gen Park­platz eines Super­mark­tes gelang schließ­lich die Anhal­tung und Festnahme.

Die Grün­de für die wil­de Flucht des 32-jäh­ri­gen Leip­zi­gers waren schnell klar: Das Auto war nicht zuge­las­sen und mit gestoh­le­nen Kenn­zei­chen ver­se­hen. Außer­dem besitzt er kei­nen Füh­rer­schein und stand unter Dro­gen­ein­wir­kung. Und schließ­lich führ­te er Dro­gen mit sich und wur­de mit Haft­be­fehl wegen ver­schie­de­ner Straf­ta­ten nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz gesucht.

Mit im Fahr­zeug des Leip­zi­gers befand sich sei­ne 21-jäh­ri­ge Freun­din. Wie die auf­merk­sa­men Fahn­der schnell erkann­ten, hat­te auch sie ein Fahr­zeug, einen roten Seat, mit gestoh­le­nen Kenn­zei­chen an der Rast­an­la­ge Frän­ki­sche Schweiz abge­stellt. Auch sie besitzt kei­nen Füh­rer­schein und hat­te eini­ge Gramm Amfe­t­amin bei sich.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth wur­de das Pär­chen heu­te Nach­mit­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter beim Amts­ge­richt Bay­reuth vor­ge­führt. Die­ser erließ gegen den 32-Jäh­ri­gen Haft­be­fehl wegen der neu­er­li­chen Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der hals­bre­che­ri­schen Flucht und nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Unmit­tel­bar im Anschluss wur­de er in die Justiz­voll­zugs­an­stalt Bay­reuth eingeliefert.

Die Freun­din wur­de wie­der auf frei­en Fuß gesetzt. Aller­dings wird auch sie sich wegen der diver­sen Straf­ta­ten ver­ant­wor­ten müssen.