Immer noch Lasten des Krieges

Kriegsopferversorgung in Oberfranken durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Oberfranken

Am 22. Juni 2011 jährte sich zum 70. Mal der deutsche Überfall auf die Sowjetunion, das „Unternehmen Barbarossa“. Der Deutsche Bundestag erinnert am 30.06.2011 mit einer Debatte an dieses Ereignis. Die Zahl der Kriegstoten aus dem 2. Weltkrieg liegt Schätzungen zu Folge bei 55 bis 60 Millionen Menschen. Einige Quellen gehen sogar von noch höheren Opferzahlen aus. Neben den Toten gab es viele Menschen, die zwar mit dem Leben davon kamen, aber dennoch teilweise bis heute unter den gesundheitlichen Folgen von Kriegsverletzungen leiden.

Die Kriegsopferversorgung war eines der größten Probleme, die von der Bundesrepublik Deutschland nach Ende des 2. Weltkriegs zu bewältigen war. Ihren rechtlichen Rahmen hat die Versorgung der Kriegsopfer durch das am 20.12.1950. Dieses Gesetz ist am 01.10.1950 in Kraft getreten. Es war damit das erste große Sozialleistungsgesetz der damals noch jungen Bundesrepublik. Seine nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen hatten vor allem Leistungsverbesserungen zum Ziel.

Das Bundesversorgungsgesetz sieht eine Vielzahl von Leistungen, so u. a. Heilbehandlung, Krankenbehandlung, Beschädigtenrente, Pflegezulage, Bestattungsgeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten, vor. Die Leistungen sind abhängig vom Grad der Schädigung (GdS) und teilweise auch von der persönlichen Situation bzw. der Einkommenssituation des Geschädigten.

Ergänzt werden die allgemeinen BVG-Leistungen um besondere Hilfen im Einzelfall, der sogenannten Kriegsopferfürsorge. Hierzu zählen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Hilfen, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Wohnungshilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Gerade die Leistungen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit werden für die Betroffenen immer wichtiger, wenn man bedenkt, dass das Durchschnittalter der Beschädigten rund 80 Jahre und das der Witwen rund 85 Jahre beträgt.

Aktuell beziehen noch knapp 4.000 Menschen in Oberfranken laufende Rentenleistungen nach dem BVG: Neben 1.534 Beschädigten beziehen 2.290 Witwen, 22 Halbwaisen und 110 Vollwaisen Renten vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Oberfranken als zuständigem Leistungsträger.

Obwohl das ZBFS zwischenzeitlich neue Aufgaben wie z. B. die Feststellung des Schwerbehindertengrades, das Integrationsamt und den Vollzug des Bundeselterngeld- bzw. Landeserziehungsgeldgesetzes übernommen hat, wird das Bundesversorgungsgesetz auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Dieses Gesetz ist heute noch von zentraler Bedeutung für das gesamte Soziale Entschädigungsrecht, da verschiedene andere Gesetze, die im ZBFS vollzogen werden, im Leistungsteil darauf Bezug nehmen: z. B. das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Zivildienstgesetz (ZDG), das Häftlingshilfegesetz (HHG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG ), Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de