EHEC-Schäden: Bis Dienstag Meldefrist

Von der EHEC-Krise betroffene Obst- und Gemüsebauern müssen bis kommenden Dienstag ihre Schäden bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gemeldet haben. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Grundlage dafür ist die erst am Mittwoch vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Kraft gesetzte Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse. Danach müssen die Schäden – inklusive der durch die Krise jetzt noch notwendigen Maßnahmen wie Marktrücknahme, Ernteverzicht oder Grünernte – bis spätestens am Dienstag, 28. Juni, 24 Uhr, bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Telefax 089 / 17800 332) gemeldet sein.

Die Formblätter dazu können von der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft unter www.lfl.bayern.de heruntergeladen werden. Für später eingehende Meldungen kann aus rechtlichen Gründen keine Entschädigung bezahlt werden.

Auf Grundlage der vorliegenden Meldungen überprüfen Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung die Angaben vor Ort. Die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen den Anträgen auf Zahlung der Entschädigung beigefügt werden. Die Antragsformulare sind ab Montag, 27. Juni, ebenfalls unter www.lfl.bayern.de zu finden. Die Anträge müssen zusammen mit den Prüfungsergebnissen bis spätestens 11. Juli bei der Landesanstalt vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.