Leser­brief: „Frag­wür­di­ge Schwerpunktsetzung“

leserbrief-symbolbild

Zum Arti­kel „Poli­zei sat­telt um“ – Frän­ki­scher Tag vom 22. Juni

Der Bei­trag „Die Poli­zei sat­telt um“ zitiert den Buß­geld­ka­ta­log, aber wich­ti­ge Tat­be­stän­de feh­len: Falsch­par­ken auf (Geh- und) Rad­we­gen, Miß­ach­tung der Vor­fahrt des Fahr­rad­ver­kehrs, Ein­bau von Bord­stein­kan­ten, Ampel- und Schil­der­ma­sten sowie kaum bis gar nicht pas­sier­ba­ren Umlauf­sper­ren in Fahr­we­ge des Rad­ver­kehrs, rechts­wid­ri­ge Anord­nun­gen und Ver­bo­te. Fast alle Anord­nun­gen benut­zungs­pflich­ti­ger Rad­we­ge und eine Viel­zahl Ver­bo­te, mit dem Fahr­rad gegen die Ein­bahn­rich­tung zu fah­ren, fal­len hier­un­ter. Bei­des ist gemäß StVO an enge Ein­satz­gren­zen gebun­den – was die Ver­kehrs­be­hör­den trotz ein­deu­ti­ger Recht­spre­chung bis in die höch­ste Instanz einen feuch­ten Keh­richt schert.

„Ihr Augen­merk wol­len die bei­den Rad­po­li­zi­sten über­wie­gend auf Rad­fah­rer wer­fen.“ Zwar ist das Ver­hal­ten einer rück­sichts­lo­sen Min­der­heit unter den Peda­li­sten nicht zu ent­schul­di­gen. Doch die weit­aus über­wie­gen­de Zahl schwe­rer Ver­kehrs­un­fäl­le mit Per­so­nen­schä­den wird durch Kraftfahrer/​innen ver­ur­sacht. All­zu oft, wenn Radler/​innen zu Scha­den kom­men, spielt ris­kan­te Weg­füh­rung eine Rol­le – so benut­zungs­pflich­ti­ge Radwege.

„Die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de, die Stra­ßen­bau­be­hör­de sowie die Poli­zei sind gehal­ten, bei jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit die Rad­ver­kehrs­an­la­gen auf ihre Zweck­mä­ßig­keit hin zu prü­fen und den Zustand der Son­der­we­ge zu über­wa­chen“, for­dert die All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (VwV-StVO). Dem nach­zu­kom­men, wäre dan­kens­wer­te Auf­ga­be der Fahr­rad­po­li­zi­sten. Täten sie dies noch – Uto­pie!?! – aus dem Blick­win­kel des All­tags­rad­lers, könn­te man auf Bes­se­rung manch unsäg­li­cher Zustän­de hof­fen. Bis­lang erweckt (nicht nur) die Poli­zei in Bam­berg den Ein­druck, sie betrach­te das Fahr­rad als Stör­fak­tor für unge­hin­der­ten Auto­ver­kehr, der der Stra­ße ver­wie­sen wer­den müß­te. Anders ist bei­spiels­wei­se nicht zu erklä­ren, daß sie sich dem Ver­neh­men nach für die Bei­be­hal­tung der Benut­zungs­pflicht selbst gefähr­lich­ster Rad­we­ge (u. a. Regens­bur­ger Ring / Maga­zin­stra­ße) ein­setzt, wäh­rend kaum Augen­merk auf Rad- und Fuß­ver­kehr gefähr­den­des Ver­hal­ten durch Autofahrer/​innen gewor­fen wird.

Rot­licht­ver­stö­ße sei­tens des Auto­ver­kehrs sind übri­gens an der Tages­ord­nung – ich beob­ach­te täg­lich meh­re­re. Und auch, wenn der Fahr­rad­helm Leben ret­ten kann, ersetzt er nicht eine siche­re Ver­kehrs­ge­stal­tung. „Stür­zen ohne Fremd­ein­wir­kung“ dürf­ten nicht sel­ten schad­haf­te Fahr­we­ge oder unsin­ni­ge Bord­stein­kan­ten im Fahr­weg zu Grun­de lie­gen. Auf Kraft­fahr­zeu­ge hin­ge­gen schlägt der Rad­ler­kopf bevor­zugt auf, wenn ihm die Vor­fahrt genom­men wur­de – was vor­ran­gig an Kreu­zun­gen, Ein­mün­dun­gen und Grund­stücks­zu­fahr­ten mit Rad­we­gen geschieht.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8
96049 Bamberg-Gaustadt
Tel./Fax: 0951 63575