Daten und Fakten zum Thema Menschen mit Behinderungen in Oberfranken

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

In Oberfranken leben derzeit knapp 103.000 Schwerbehinderte. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 9,5 Prozent. Bayernweit liegt der Anteil der schwerbehinderten Menschen bei 8,81 Prozent. Im Folgenden finden Sie statistische Zahlen für Bayern, Oberfranken und die einzelnen oberfränkischen Landkreise und kreisfreie Städte. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth stellt in Bayern auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Die Feststellung des GdB erfolgt nach Maßgabe der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Die Schwere der Behinderung wird durch den GdB ausgedrückt. Er wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Schwerbehindert ist, wer mindestens einen GdB von 50 hat. Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Ab einem GdB von 50 werden Ausweise ausgestellt, auf dem auch zustehende Merkzeichen eingetragen werden.

Ratsuchende können sich an die Regionalstelle Oberfranken des ZBFS in der Hegelstraße 2 in Bayreuth (Tel. 0921/605-1) oder an die Außenstelle in Selb (Gebrüder-Netzsch-Str. 19, Tel. 09287/803-0) wenden. Darüber hinaus finden monatlich folgende Sprechtage statt: Bamberg (Rathaus, Maxplatz 3), Hof (Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40) und in den Landratsämtern Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach und Lichtenfels.

Die einzelnen Sprechtagstermine und weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de.