62-Jäh­ri­ger Kulm­ba­cher wur­de Opfer sinn­lo­ser Schlä­ge – zwei Zeu­gen ver­hin­dern Schlimmeres

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mel­dung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

Zwei jun­ge Män­ner grif­fen am Mon­tag­abend aus nich­ti­gem Grund einen Kulm­ba­cher in der Fritz-Horn­schuch-Stra­ße von hin­ten an, war­fen ihn zu Boden und schlu­gen und tra­ten gemein­sam auf ihn ein. Nach­dem auf­merk­sa­me Zeu­gen zu Hil­fe geeilt waren, mach­ten sich die Angrei­fer aus dem Staub. Das Opfer wur­de nur leicht ver­letzt. Bei­de Tat­ver­däch­ti­ge konn­ten dank prä­zi­ser Aus­sa­gen der cou­ra­gier­ten Hel­fer schnell iden­ti­fi­ziert und von der Kulm­ba­cher Poli­zei geschnappt wer­den. Am spä­ten Mitt­woch­nach­mit­tag erging Haft­be­fehl gegen die bru­ta­len Angreifer.

Zwei 38 und 36 Jah­re alte Kulm­ba­cher hat­ten gegen 19 Uhr gese­hen, dass zwei jun­ge Bur­schen einen älte­ren Mann anhal­tend mit Schlä­gen trak­tier­ten, obwohl die­ser bereits zu Boden gegan­gen war. Die Zeu­gen zöger­ten kei­ne Sekun­de und eil­ten dem Opfer zu Hil­fe. Dar­auf­hin lie­ßen die Schlä­ger von ihrem Opfer ab, was dem 62-Jäh­ri­gen zwei­fels­oh­ne schlim­me­re Ver­let­zun­gen erspar­te. Wäh­rend die Hel­fer ver­such­ten, die Flucht­rich­tung der mut­maß­li­chen Täter aus­zu­ma­chen, rap­pel­te sich der 62-jäh­ri­ge Ein­hei­mi­sche auf und ging nach Hau­se. Eine ärzt­li­che Unter­su­chung am Diens­tag bestä­tig­te glück­li­cher­wei­se die Ver­mu­tung, dass er bei die­ser Attacke am Vor­abend noch glimpf­lich davon gekom­men war. Er erlitt Prel­lun­gen am Kör­per und Schürf­wun­den an den Armen.

Die Zeu­gen wand­ten sich kurz nach ihrem beherz­ten Ein­grei­fen an die Poli­zei und konn­ten dabei kon­kre­te Anhalts­punk­te zur Iden­ti­tät der Schlä­ger lie­fern. Die Fahn­dung lief an und brach­te bereits kur­ze Zeit spä­ter mit der Fest­nah­me eines 20-jäh­ri­gen Kulm­ba­chers einen ersten Erfolg. Vom zwei­ten Mann fehl­te zunächst jede Spur, was eine noch­ma­li­ge Inten­si­vie­rung der Fahn­dungs­maß­nah­men ab Diens­tag­früh zur Fol­ge hat­te. Schließ­lich stell­te sich der 23-Jäh­ri­ge aus dem Land­kreis Kulm­bach gegen Mit­tag frei­wil­lig der Poli­zei und wur­de vor­läu­fig festgenommen.

Den Ermitt­lun­gen nach ging der Attacke am frü­hen Mon­tag­abend ein kur­zes Wort­ge­plän­kel vor­aus. Die 20 und 23 Jah­re alten Schlä­ger führ­ten bei ihren Ver­neh­mun­gen ins Feld, sie hät­ten sich dadurch belei­digt und pro­vo­ziert gefühlt. Die­sen nich­ti­gen Anlass als Recht­fer­ti­gung für die bru­ta­le Attacke gegen den 62-Jäh­ri­gen lie­ßen aller­dings weder die Poli­zi­sten noch die zustän­di­ge Bay­reu­ther Staats­an­wäl­tin gelten.

Gegen die bei­den ein­schlä­gig vor­be­straf­ten Tat­ver­däch­ti­gen erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Haft­be­fehl wegen gemein­schaft­li­cher gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Die Beschul­dig­ten befin­den sich in unter­schied­li­chen Justiz­voll­zugs­an­stal­ten in Unter­su­chungs­haft. Staats­an­walt­schaft und Poli­zei ver­fol­gen grund­lo­se Gewalt, bei der auf das Opfer ein­ge­tre­ten wird oder durch die ein Opfer schwe­re Ver­let­zun­gen erlei­det, mit Nach­druck. Der­ar­ti­ge Straf­ta­ten kön­nen und dür­fen nicht hin­ge­nom­men werden.