MdB Anet­te Kram­me: „Abfall­ent­sor­gung muss in kom­mu­na­ler Hand bleiben“

Die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und ober­frän­ki­sche SPD-Bezirks­vor­sit­zen­de Anet­te Kram­me begrüßt die For­de­rung des Bun­des­ra­tes, den Gesetz­ent­wurf der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung für eine Neu­fas­sung des Abfall­rechts zu kor­ri­gie­ren. Die Mehr­heit der Län­der­ver­tre­ter sprach sich gegen die geplan­te Schwä­chung der kom­mu­na­len Ver­ant­wor­tung für die Haus­müll­ent­sor­gung aus. „Es darf bei der Neu­re­ge­lung auf kei­nen Fall dar­um gehen, auf Kosten der Kom­mu­nen und der Ver­brau­cher zu pri­va­ti­sie­ren“, so Kramme.

Kern­punkt der Kri­tik der Kom­mu­nen an den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung ist die Ein­schrän­kung der bis­he­ri­gen Über­las­sungs­pflicht für Abfäl­le aus Haus­hal­ten zugun­sten der gewerb­li­chen Samm­lung pri­va­ter Ent­sor­gungs­be­trie­be. „Wir hät­ten eine bei­spiel­lo­se Rosi­nen­picke­rei. Die Pri­va­ten wären in der Lage, die wert­hal­ti­gen Stof­fe aus den Abfäl­len zu ver­mark­ten, wäh­rend die Kom­mu­nen die teu­re Ent­sor­gung des Rest­mülls wei­ter­hin über­neh­men müss­ten“, erläu­tert Anet­te Kram­me. Letzt­end­lich wür­de dies, so die Abge­ord­ne­te zu zusätz­li­chen Kosten für die öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­ger füh­ren, den Abbau dor­ti­ger Arbeits­plät­ze beschleu­ni­gen und zu höhe­ren Gebüh­ren für die Bür­ger führen.

„Die gesam­te Abfall­ent­sor­gung soll­te in kom­mu­na­ler Hand blei­ben, denn sie gehört zur Daseins­vor­sor­ge“, for­dert Kram­me. Die Bun­des­re­gie­rung müs­se nun rasch ein­len­ken und sich von ihren Pri­va­ti­sie­rungs­plä­nen verabschieden.

Eine Neu­ord­nung des Kreis­lauf­wirt­schafts- und Abfall­ge­set­zes war erfor­der­lich gewor­den, weil die EU-Abfall­rah­men­richt­li­nie in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den muss. Bereits nach dem Vor­lie­gen eines Refe­ren­ten­ent­wur­fes hat­ten der Deut­sche Städ­te­tag, der Deut­sche Land­kreis­tag sowie der Deut­sche Städ­te- und Gemein­de­bund die Räte der Städ­te und Gemein­den und die Kreis­ta­ge zur Unter­zeich­nung einer Reso­lu­ti­on auf­ge­ru­fen, die auch in Ober­fran­ken Unter­stüt­zung fand.