Die Kri­mi­nal­po­li­zei Erlan­gen warnt vor Taschendieben

Symbolbild Polizei

In zwei Tagen beginnt in Erlan­gen wie­der die Berg­kirch­weih. So wer­den sich auch heu­er vie­le Gäste auf dem belieb­ten Volks­fest ver­gnü­gen. Die Erlan­ger Kri­mi­nal­po­li­zei gibt Hin­wei­se, wie Sie sich vor Taschen­dieb­stäh­len schüt­zen können.

Taschen­die­be steh­len meist im Schutz von Men­schen­men­gen oder Gedrän­ge z. B. Brief­ta­schen oder Han­dys aus mit­ge­führ­ten Taschen oder der Beklei­dung. Hier bevor­zu­gen sie häu­fig öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel, aber auch Groß­ver­an­stal­tun­gen. Meist gehen die Die­be in Teams von min­de­stens zwei Tätern in arbeits­tei­li­ger Wei­se vor. Hier­bei nut­zen sie oft­mals Tricks oder ein vor­han­de­nes bzw. selbst ver­ur­sach­tes Gedrän­ge. So wird das Opfer meist durch Anrem­peln, Beschmut­zen und Säu­bern der Klei­dung, Umar­men und ande­re Metho­den abge­lenkt. Ein wei­te­rer Täter „zieht“ die Beu­te und wie­der­um ande­re decken die Tat und neh­men das Gestoh­le­ne an sich.

Aus die­sem Grund emp­fiehlt die Kri­mi­nal­po­li­zei Erlangen:

  • Füh­ren Sie nur wirk­lich not­wen­di­ge Wert­sa­chen mit sich
  • Bar­geld, Han­dy, Schlüs­sel auf ver­schlos­se­ne Innen­ta­schen der Klei­dung verteilen
  • Brust­beu­tel, Gür­tel­ta­sche, Geld­gür­tel oder ange­ket­te­te Geld­bör­se benutzen
  • Tra­gen Sie Hand- oder Umhän­ge­ta­schen immer geschlos­sen mit der Ver­schluss­sei­te zum Körper.
  • Ach­ten Sie im Gedrän­ge auf Ihre Wertsachen!
  • Der Not­ruf Ihrer Poli­zei lau­tet 110
  • Bei Dieb­stahl von Kre­dit-/Scheck­kar­ten ver­an­las­sen Sie sofort eine SPERRUNG

Die zen­tra­le Num­mer für die Sper­rung von Bank‑, Kre­dit- und Mobil­funk­kar­ten (Auf­zäh­lung nicht abschlie­ßend) lau­tet 116 116.

Geben Sie nie­mals ihre per­sön­li­che Geheim­zahl (PIN) an, denn weder die Sperr­an­nah­me noch die Poli­zei benö­ti­gen die­se für die Sper­rung oder die Ermittlungen.

Soll­ten Sie trotz aller Vor­sicht Opfer von Taschen­die­ben gewor­den sein, suchen Sie Ihre nächst­ge­le­ge­ne Poli­zei­dienst­stel­le auf und erstat­ten Sie Anzeige.