Töd­li­che Gefahr: Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer im „toten Winkel“

Kin­der sind klein und des­halb beson­ders gefähr­det. Appell an Eltern

Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer sind die schwäch­sten Teil­neh­mer im Stra­ßen­ver­kehr. Beson­ders gefähr­lich sind für sie die so genann­ten „toten Win­kel“. Das sind die Berei­che rechts, hin­ter oder vor einem Fahr­zeug, die der Fah­rer trotz vor­ge­schrie­be­ner zusätz­li­cher Außen­spie­gel oder Weit­win­kel­spie­gel nicht ganz über­blicken kann: In den „toten Win­keln“ ist der schwä­che­re Ver­kehrs­teil­neh­mer kom­plett unsicht­bar. Die „toten Win­kel“ gibt es an allen Fahr­zeu­gen, beson­ders ris­kant aber sind sie bei Bus­sen und Lkws.

Biegt näm­lich ein Bus- oder Lkw-Fah­rer an einer Ampel oder Kreu­zung im Ver­trau­en auf freie Fahrt rechts ab, kommt das rech­te Hin­ter­rad des Lkw dem Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer oder Motor­rad­fah­rer gefähr­lich nah. Das gro­ße schwe­re Hin­ter­rad ist beim Abbie­gen näher an der Bord­stein­kan­te als das Vor­der­rad. Es kann des­halb einen ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer auch dann erfas­sen, wenn im Stand eigent­lich noch genug Platz war zwi­schen ihm und dem Lkw. Die Fol­gen für den Men­schen sind oft schwe­re bis töd­li­che Verletzungen.

Kin­dern den „toten Win­kel“ erklären

Kin­der auf dem Schul- bzw. Heim­weg sind oft abge­lenkt durch Gesprä­che oder weil sie nach der Schu­le hung­rig oder müde sind und schnell nach Hau­se wol­len. Sie ach­ten dann weni­ger auf den Stra­ßen­ver­kehr. Die „toten Win­kel“ sind für die Kin­der beson­ders ris­kant, weil sie auf­grund ihrer gerin­gen Grö­ße noch leich­ter über­se­hen wer­den als Erwachsene.

Der Baye­ri­sche Gemein­de­un­fall­ver­si­che­rungs­ver­band und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se (Bay­er. GUVV / Bay­er. LUK) appel­lie­ren daher an Eltern, ihren Kin­dern die „toten Win­kel“ an einer Ampel oder Kreu­zung genau zu erklä­ren, am besten mehr­mals im zeit­li­chen Abstand von eini­gen Wochen.

Die­se Punk­te sind dabei wichtig:

  • Mög­lichst nicht neben einem Last­wa­gen ste­hen: Kin­der, die an einer Kreu­zung gera­de­aus gehen wol­len, soll­ten sich ver­ge­wis­sern, dass links neben ihnen kein Lkw steht, der nach rechts abbie­gen will.
  • Blick­kon­takt auf­neh­men: Steht ein Lkw neben dem Kind, soll­te die­ses Blick­kon­takt zum Fah­rer auf­neh­men. Nur dann ist gewähr­lei­stet, dass der Fah­rer das Kind gese­hen hat. Gelingt der Blick­kon­takt nicht, soll­te das Kind war­ten, bis der Laster abge­bo­gen ist, auch wenn es dadurch viel­leicht eine „Grün“-Phase an der Ampel ver­passt und auf die näch­ste war­ten muss.
  • Fahr­rad­fah­rer: Nicht seit­lich an einem war­ten­den Lkw vor­bei­fah­ren, son­dern sich mit einem aus­rei­chen­den Sicher­heits­ab­stand hin­ter den LKW stellen.

Eltern soll­ten ihre Kin­der nicht zu früh allein mit dem Fahr­rad fah­ren las­sen: „War­ten Sie die Rad­fahr­prü­fung im vier­ten Schul­jahr ab“, rät Geschäfts­füh­rer Elmar Lede­rer und ergänzt, dass „Kin­der sogar erst mit 14 Jah­ren als ver­kehrs­si­che­re Rad­fah­rer gelten“.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum siche­ren Schul­weg bie­tet die Prä­ven­ti­ons­kam­pa­gne „Risi­ko raus!“ der deut­schen gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung und ihrer Part­ner. Unter www​.risi​ko​-raus​.de, Rubrik: Schü­ler, kön­nen Eltern zum Bei­spiel die kosten­lo­se Bro­schü­re „Sicher mit dem Rad zur Schu­le. Infor­ma­tio­nen für Eltern von jun­gen Rad­fah­rern“ bestellen.

Der Bay­er. GUVV/​die Bay­er. LUK sind Trä­ger der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung der öffent­li­chen Hand in Bay­ern. Bei ihnen sind u. a. die Beschäf­tig­ten des öffent­li­chen Dien­stes, Kin­der in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Schü­ler und Stu­die­ren­de sowie ehren­amt­lich Täti­ge bei Arbeits-/Schul- und Wege­un­fäl­len ver­si­chert. Bei ver­si­cher­ten Unfäl­len erhal­ten die Betrof­fe­nen alle not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Heil­be­hand­lun­gen und Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men sowie gege­be­nen­falls auch eine Ren­te. Mehr Infor­ma­tio­nen unter www​.bay​er​guvv​.de.