VHS des Land­krei­ses Forch­heim ist seit Mai 2011 Bera­tungs­stel­le für die Bildungsprämie

Die VHS des Land­krei­ses Forch­heim ist seit 1. Mai 2011 aner­kann­te Bera­tungs­stel­le für die Bil­dungs­prä­mie. Die bei­den päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­te­rin­nen Frau Sil­via Bess­ler und Frau Mari­on Ros­sa-Schu­ster wur­den zu Bil­dungs­be­ra­te­rin­nen aus­ge­bil­det und sind berech­tigt, Bil­dungs­be­ra­tun­gen durch­zu­füh­ren und Bil­dungs­gut­schei­ne zu erstellen.

Wor­um geht es bei der Bildungprämie?

Vor dem Hin­ter­grund der Glo­ba­li­sie­rung und des tech­no­lo­gi­schen Wan­dels stei­gen die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen und damit auch die Bedeu­tung der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung per­ma­nent an. Das Ler­nen im gesam­ten Lebens­lauf soll unter­stützt wer­den. Ziel ist es, bes­se­re Bil­dungs- und Auf­stiegs­we­ge für mehr Men­schen zu eröffnen.

Dabei geht es auch dar­um, mehr Men­schen zu Wei­ter­bil­dung zu moti­vie­ren – zum Bespiel durch finan­zi­el­le Anrei­ze. Die­se Anrei­ze schafft die Bil­dungs­prä­mie. Die Bil­dungs­prä­mie wird aus Mit­teln des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Bil­dung und For­schung und aus dem Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) der Euro­päi­schen Uni­on gefördert.

Einen Prä­mi­en­gut­schein erhal­ten Wei­ter­bil­dungs­in­ter­es­sier­te, die erwerbs­tä­tig sind und deren zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht über­steigt. Damit über­nimmt der Bund 50% der Wei­ter­bil­dungs­ko­sten, maxi­mal jedoch 500 Euro pro Kalen­der­jahr. Zu den Prä­mi­en­be­rech­ti­gen gehö­ren auch Selb­stän­di­ge, Müt­ter und Väter in Eltern­zeit, Berufsrückkehrer/​‑innen und mit­ar­bei­ten­de Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, sofern die­se die Ein­kom­mens­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Neben den Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen ist eine per­sön­li­che Prä­mi­en­be­ra­tung bei einer aner­kann­ten Bera­tungs­stel­le – wie der VHS des Land­krei­ses Forch­heim – Bedin­gung für den Erhalt des Bil­dungs­prä­mi­en­gut­scheins. Dabei wer­den die indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen der Inter­es­sier­ten, das per­sön­li­che Wei­ter­bil­dungs­ziel sowie die Vor­aus­set­zun­gen an die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me geklärt. Wenn alle Anfor­de­run­gen erfüllt sind, erhält der Berech­tig­te am Ende des Bera­tungs­ter­mins einen per­sön­li­chen Prä­mi­en­gut­schein, den er bei dem Bil­dungs­trä­ger ein­rei­chen kann, bei wel­chem er die Wei­ter­bil­dung besu­chen möch­te. Die­ser Bil­dungs­gut­schein kann im Ide­al­fall 500 Euro wert sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie bei der vhs des Land­krei­ses Forch­heim, Horn­schuch­al­lee 20, 91301 Forch­heim, Tel. 09191 / 86–1060 oder unter www​.bil​dungs​prae​mie​.info.