Bei Pflanzenschutzarbeiten im Haus- und Obstgarten: Auf die geeignete Persönliche Schutzausrüstung kommt es an

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informiert

Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Pflanzenschutzmittel sollen die Früchte während der Wachstumsphase vor einem Befall durch Pilze und tierische Schädlinge bewahren. Einige der angebotenen Produkte sind jedoch nach wie vor als reizend oder gesundheitsschädlich eingestuft. Daher kann beim Umgang damit auch weiterhin auf geeignete Schutzmaßnahmen nicht verzichtet werden.

Die gute Botschaft: „ Zum Schutz der Pflanzen und der Obsternte müssen heute wesentlich weniger gesundheitsgefährdende Wirkstoffe ausgebracht werden als noch vor einigen Jahren“, so Martin Thoma, Sicherheitsberater der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Franken und Oberbayern. Trotzdem, so Martin Thoma weiter, sei es auch aktuell sehr wichtig, bei dieser Arbeit Schutzmaßnahmen für die eigene Gesundheit zu treffen. Er empfiehlt:

Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels. Sie gibt verbindliche Ratschläge, wie das Produkt bei optimalem Eigenschutz am zweckmäßigsten ausgebracht wird und welche persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Schutzbrille und so weiter) zu tragen ist. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch über das Sicherheitsdatenblatt. Es ist in der Regel im Internet abrufbar oder Sie erhalten es bei Ihrem Händler.

  • Schützen Sie sich auch schon beim Einfüllen des Mittels in das Spritzgerät.
  • Bei der Arbeit darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden.
  • Versuchen Sie nicht, verstopfte Spritzdüsen mit dem Mund auszublasen.

Obstbau ist eine Raumkultur. Das heißt, der Sprühnebel verteilt sich in der Luft über den ganzen Obstgarten. Achten Sie deshalb darauf, dass sich beim Spritzen niemand ungeschützt in Ihrer Nähe aufhält. In der Schlepperkabine ist der Landwirt weitgehend vor dem Sprühnebel geschützt, sofern diese geschlossen und die Belüftung mit einem Partikel-Aktivkohlefilter ausgerüstet ist. Der Filter muss aber regelmäßig erneuert werden, da die Aktivkohle mit der Zeit ihre Wirkung verliert.

Insbesondere wer mit Sprühlanze oder Spritze und offenem Schlepper arbeitet, sollte unbedingt geeignete Schutzmaßnahmen treffen! Sobald Schlepper ohne Kabine eingesetzt werden, oder wenn zum Beispiel beim Spritzen von Hochstammbäumen mit der Sprühlanze gearbeitet wird, ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung besonders wichtig, um sich selbst ausreichend vor Gesundheitsschäden zu schützen.

Hände und benutzte Handschuhe sollten sofort nach getaner Arbeit gereinigt werden. Am besten noch im Obstgarten. Bewährt haben sich dafür Spritzgeräte mit Frischwassertank.

Weitere Informationen bei der LBG Franken und Oberbayern unter den Telefonnummern 0921 603 –345 (Bayreuth), 089 45480 -500 (München) und 0931 8004 -225 (Würzburg) sowie im Internet unter: www.fob.lsv (im Bereich Aktuelles).