Bei Pflan­zen­schutz­ar­bei­ten im Haus- und Obst­gar­ten: Auf die geeig­ne­te Per­sön­li­che Schutz­aus­rü­stung kommt es an

Die Land- und forst­wirt­schaft­li­che Berufs­ge­nos­sen­schaft Fran­ken und Ober­bay­ern informiert

Persönliche Schutzausrüstung

Per­sön­li­che Schutzausrüstung

Pflan­zen­schutz­mit­tel sol­len die Früch­te wäh­rend der Wachs­tums­pha­se vor einem Befall durch Pil­ze und tie­ri­sche Schäd­lin­ge bewah­ren. Eini­ge der ange­bo­te­nen Pro­duk­te sind jedoch nach wie vor als rei­zend oder gesund­heits­schäd­lich ein­ge­stuft. Daher kann beim Umgang damit auch wei­ter­hin auf geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men nicht ver­zich­tet werden.

Die gute Bot­schaft: „ Zum Schutz der Pflan­zen und der Obst­ern­te müs­sen heu­te wesent­lich weni­ger gesund­heits­ge­fähr­den­de Wirk­stof­fe aus­ge­bracht wer­den als noch vor eini­gen Jah­ren“, so Mar­tin Tho­ma, Sicher­heits­be­ra­ter der Land- und forst­wirt­schaft­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaft (LBG) Fran­ken und Ober­bay­ern. Trotz­dem, so Mar­tin Tho­ma wei­ter, sei es auch aktu­ell sehr wich­tig, bei die­ser Arbeit Schutz­maß­nah­men für die eige­ne Gesund­heit zu tref­fen. Er empfiehlt:

Hal­ten Sie sich an die Gebrauchs­an­wei­sung des Pflan­zen­schutz­mit­tels. Sie gibt ver­bind­li­che Rat­schlä­ge, wie das Pro­dukt bei opti­ma­lem Eigen­schutz am zweck­mä­ßig­sten aus­ge­bracht wird und wel­che per­sön­li­che Schutz­aus­rü­stung (zum Bei­spiel Schutz­an­zug, Schutz­hand­schu­he, Schutz­bril­le und so wei­ter) zu tra­gen ist. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auch über das Sicher­heits­da­ten­blatt. Es ist in der Regel im Inter­net abruf­bar oder Sie erhal­ten es bei Ihrem Händler.

  • Schüt­zen Sie sich auch schon beim Ein­fül­len des Mit­tels in das Spritzgerät.
  • Bei der Arbeit darf nicht geges­sen, getrun­ken oder geraucht werden.
  • Ver­su­chen Sie nicht, ver­stopf­te Spritz­dü­sen mit dem Mund auszublasen.

Obst­bau ist eine Raum­kul­tur. Das heißt, der Sprüh­ne­bel ver­teilt sich in der Luft über den gan­zen Obst­gar­ten. Ach­ten Sie des­halb dar­auf, dass sich beim Sprit­zen nie­mand unge­schützt in Ihrer Nähe auf­hält. In der Schlep­per­ka­bi­ne ist der Land­wirt weit­ge­hend vor dem Sprüh­ne­bel geschützt, sofern die­se geschlos­sen und die Belüf­tung mit einem Par­ti­kel-Aktiv­koh­le­fil­ter aus­ge­rü­stet ist. Der Fil­ter muss aber regel­mä­ßig erneu­ert wer­den, da die Aktiv­koh­le mit der Zeit ihre Wir­kung verliert.

Ins­be­son­de­re wer mit Sprüh­lan­ze oder Sprit­ze und offe­nem Schlep­per arbei­tet, soll­te unbe­dingt geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men tref­fen! Sobald Schlep­per ohne Kabi­ne ein­ge­setzt wer­den, oder wenn zum Bei­spiel beim Sprit­zen von Hoch­stamm­bäu­men mit der Sprüh­lan­ze gear­bei­tet wird, ist das Tra­gen von per­sön­li­cher Schutz­aus­rü­stung beson­ders wich­tig, um sich selbst aus­rei­chend vor Gesund­heits­schä­den zu schützen.

Hän­de und benutz­te Hand­schu­he soll­ten sofort nach geta­ner Arbeit gerei­nigt wer­den. Am besten noch im Obst­gar­ten. Bewährt haben sich dafür Spritz­ge­rä­te mit Frischwassertank.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen bei der LBG Fran­ken und Ober­bay­ern unter den Tele­fon­num­mern 0921 603 –345 (Bay­reuth), 089 45480 ‑500 (Mün­chen) und 0931 8004 ‑225 (Würz­burg) sowie im Inter­net unter: www.fob.lsv (im Bereich Aktuelles).