Zustands­er­fas­sung an Staats- und Bundesstraßen

Das eingesetzte Messfahrzeug ist mit einem Frontbalken und integrierten Laserabtastungen ausgestattet, um die Fahrbahn nach Unebenheiten zu untersuchen und um die Querneigung zu ermitteln. Mit den Messwerten werden im Abstand von 20 Metern komplette Querprofile auf der gesamten Fahrbahnbreite generiert.

Mess­fahr­zeug

Der­zeit fin­det in Bay­ern die tur­nus­mä­ßi­ge Befah­rung der Staats- und Bun­des­stra­ßen statt, die alle vier Jah­re durch­ge­führt wird, um den Zustand der Stra­ßen flä­chen­deckend zu ermit­teln. Auch wenn die mas­si­ven Stra­ßen­schä­den des letz­ten Win­ters mit blo­ßem Auge erkenn­bar sind, geht es bei der Zustands­er­fas­sung um wei­ter­ge­hen­de Erkennt­nis­se. Mit Laser­ab­ta­stungs­ge­rä­ten wird die Stra­ßen­ober­flä­che nach Spur­rin­nen, Ris­sen, Flick­stel­len und all­ge­mei­nen Uneben­hei­ten untersucht.

Ein wei­te­res Mess­fahr­zeug ermit­telt die Grif­fig­keit des Stra­ßen­be­la­ges. Durch die ange­brach­ten Video­ka­me­ras wird die Stra­ßen­ober­flä­che auf­ge­nom­men und die Zustands­wer­te wer­den über das Sta­tio­nie­rungs­sy­stem jeder Stra­ße genau zuge­ord­net. Über die anschlie­ßen­de Aus­wer­tung erfolgt eine Berech­nung der Zustands­grö­ßen und über fest­ge­leg­te Warn- oder Schwel­len­wer­te wer­den Substanz‑, Gebrauchs- und Gesamt­wer­te gebil­det. Die Zustands­grö­ßen kön­nen als wesent­li­cher Bestand­teil in Kar­ten­wer­ken und Zustands­pro­fi­len visua­li­siert wer­den und die­nen als Grund­la­ge für die nach­fol­gen­de syste­ma­ti­sche Erhal­tungs­pla­nung. Durch die Über­la­ge­rung mit wei­te­ren Kenn­da­ten des Stra­ßen­ab­schnit­tes, wer­den unter Berück­sich­ti­gung der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haus­halts­mit­tel, die vor­zu­neh­men­den Erhal­tungs­maß­nah­men geplant und umgesetzt.

Die ein­ge­setz­ten Mess­fahr­zeu­ge sind selbst­si­chernd und fah­ren wäh­rend der Erfas­sung mit nor­ma­ler Ver­kehrs­ge­schwin­dig­keit, so dass Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wei­test­ge­hend aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Die Ver­kehrs­teil­neh­mer im Zustän­dig­keits­be­reich des Staat­li­chen Bau­am­tes Bam­berg wer­den den­noch dar­um gebe­ten, in den Mona­ten Mai bis Okto­ber Rück­sicht auf die Mess­fahr­zeu­ge zu nehmen.