VGN-Tages­Tickets: Zwei Mal zwei Tage Gül­tig­keit am Osterwochenende

Wer an Ostern einen Aus­flug mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln unter­neh­men möch­te, kann die Tages­Tickets des Ver­kehrs­ver­bun­des Groß­raum Nürn­berg (VGN) wahl­wei­se am Sams­tag und Sonn­tag (23./24. April) oder Sonn­tag und Mon­tag (24./25. April) nut­zen, also jeweils zwei Tage lang. Regu­lär gel­ten die VGN-Tages­Tickets für einen Tag oder ein gan­zes Wochen­en­de. Folgt auf einen Sonn­tag ein Fei­er­tag, so wird auch die­ser in die Zwei-Tage-Rege­lung ein­be­zo­gen. Am Kar­frei­tag gelö­ste Tickets sind nur für die­sen Tag gültig.