BN Forchheim: Illegale Rodung und Kahlschlag im Bebauungsgebiet "Hub" in Heroldsbach

Anlieger im Neubaugebiet „Hub“ riefen beim Bund Naturschutz aufgeregt an, um zu erfragen ob denn die riesige Baumfällaktion im Norden des Bebauungsgebiete „Hub“,  jetzt im Frühling und überhaupt rechtens sei.

Kahlschlag im Bebauungsgebiet

Kahlschlag im Bebauungsgebiet

Entsetzt, verärgert und enttäuscht standen am Donnerstag, 14.4., der BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck mit der stellvertretenden BN- Ortsvorsitzenden Barbara Eichhorn und Dr. Frieder Oehme, Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe, auf dem Flurstück Nr. 536 und sahen sich den skandalösen Kahlschlag an. Es sieht nach einer hastigen Maßnahme aus. Es wurden auf einer Fläche von ca. 1000 qm mehr als 60 gesunde Bäume, überwiegend Kiefern „ratz fatz“ umgesägt und liegen gelassen. Eine blühende Hecke wurde von den gefällten Kiefern erheblich beschädigt und damit brütende Vögel vertrieben bzw. verletzt, deren Nester und Heimat zerstört.

Barbara Eichhorn: „Es gab keinerlei Anlass für diese brutale Rodung.  Eine Genehmigung auch nicht. Ein Antrag auf Kahlschlag war weder bei der Gemeinde noch beim Landratsamt gestellt worden.“

Dr. Frieder Oehme: Seitens der BN-KG ist beim Landratsamt Anzeige erfolgt, nachdem die Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde Frau Lämmlein telefonisch bestätigte keine Ausnahmegenehmigung erteilt zu haben.“ Was noch seitens der Behörde zu klären ist, um welche Art des Grundstückes sich es handelt, ob es ein Wald ist oder ein Ortsrandgehölz,  das der Familie Graf Bentzel gehört.

Kattenbeck: „Wieder einmal mehr wurde gegen ein Gesetz verstoßen, das klar besagt im  § 13 e Bayer. Naturschutzgesetz: „Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze- oder Gebüsche zu roden, abzuschneiden, Bäume zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen und das vom 1. März bis 30. Sept. Verstöße gegen die Bestimmungen des Baumschutzes können mit Geldbußen bis zu 10.000 in bestimmten Fällen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“

Die fadenscheinige Begründung der Wald musste der Nutzung von Ackerland weichen ist mehr als unglaubwürdig. Eher wird vermutet, dass die Rodung, die unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt hier gesetzeswidrig durch die Rodung bzw. den Kahlschlag erzwungen wird für weitere Neubauten.

Der Bund Naturschutz bedauert es sehr, dass die Familie Graf Bentzel den schönen Wanderweg, auf dem Spaziergänger die angrenzenden Felder durchwandern konnten, entzogen hat. Auch die Kinder der angrenzenden Siedlung, die dort einen abenteuerlichen Naturspielraum gefunden hatten wurden um ein wertvolles Stück Natur beraubt. Durch den einmalig schönen angrenzenden Heckenwuchs war es möglich ausgiebige Naturbeobachtungen zu erleben. Die brachiale Rodungsaktion für mehr Profit hat Anwohner, Kinder und Naturschützer erschüttert.

BN-Kreisvorsitzender Kattenbeck sehr ärgerlich: „Der Bund Naturschutz verurteilt die hier erfolgte rücksichtslose Zerstörung  eines Elementes unserer klein strukturierten fränkischen Kulturlandschaft.“