MdB Anet­te Kram­me: „Grün­dungs­zu­schuss künf­tig kei­ne Pflicht­lei­stung mehr“

Die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me (SPD) warnt vor den geplan­ten Ände­run­gen beim Grün­dungs­zu­schuss für Arbeits­lo­se. Die­ser soll von einer Pflicht­lei­stung in eine Ermes­sungs­lei­stung umge­wan­delt wer­den. „Damit kann vor Ort ent­schie­den wer­den, wer die För­de­rung erhält oder nicht“, erklärt die Abgeordnete.

„Wenn man den Arbeits­agen­tu­ren gleich­zei­tig die Mit­tel zur Ein­glie­de­rung kürzt, hat das die fak­ti­sche Abschaf­fung der För­de­rung zur Fol­ge. Denn der Ent­schei­dungs­spiel­raum der Job­cen­ter wird dadurch fast zwangs­wei­se zu einer Ent­schei­dung zum Nein. Der Bun­des­re­gie­rung geht es nicht dar­um, Chan­cen zu eröff­nen, son­dern kurz­fri­stig Geld zu spa­ren“, so Kram­me. Aktu­ell erhal­ten rund 360 Per­so­nen im Arbeits­agen­tur­be­zirk Bay­reuth einen Gründungszuschuss.

Für das Jahr 2011 wur­den den Job­cen­tern in Stadt und Land­kreis Bay­reuth bereits die finan­zi­el­len Mit­tel für die beruf­li­che Ein­glie­de­rung von Arbeits­lo­sen mas­siv gekürzt. „Nun fal­len dem Spar­kurs der schwarz-gel­ben Bun­des­re­gie­rung auch noch die Rechts­an­sprü­che der Arbeits­lo­sen auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der Exi­stenz­grün­dung zum Opfer“, so die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. „Es wird künf­tig immer schwe­rer wer­den, die Men­schen auf ihrem Weg zurück in Arbeit wir­kungs­voll zu unterstützen.“