Karl-Theo­dor zu Gut­ten­berg stimmt einer Ver­öf­fent­li­chung des Kom­mis­si­ons­be­richts zu

Die Anwäl­te von Karl-Theo­dor zu Gut­ten­berg haben der Uni­ver­si­tät Bay­reuth heu­te mit­ge­teilt, dass Herr zu Gut­ten­berg kei­ne Vor­be­hal­te mehr gegen eine Ver­öf­fent­li­chung der Ergeb­nis­se und Emp­feh­lun­gen der Kom­mis­si­on für die Selbst­kon­trol­le der Wis­sen­schaft gel­tend macht. Der Prä­si­dent der Uni­ver­si­tät Bay­reuth, Pro­fes­sor Dr. Rüdi­ger Bor­mann, begrüßt die­se Ent­schei­dung. „Dies ver­setzt uns in die Lage, die Öffent­lich­keit und ins­be­son­de­re die Wis­sen­schaft umfas­send zu infor­mie­ren und das Ver­fah­ren trans­pa­rent dar­zu­stel­len“, so Pro­fes­sor Dr. Bormann.

Herr zu Gut­ten­berg hat gemäß den Vor­ga­ben des Prüf­ver­fah­rens noch bis zum 26. April Gele­gen­heit, zu dem mög­li­chen Ergeb­nis des Kom­mis­si­ons­be­richts Stel­lung zu neh­men. Sobald die­se Stel­lung­nah­me vor­liegt, wird sie in den Abschluss­be­richt der Kom­mis­si­on ein­ge­ar­bei­tet. Der Kom­mis­si­ons­be­richt wird dem­entspre­chend frü­he­stens Ende April fer­tig­ge­stellt sein und an die Hoch­schul­lei­tung über­ge­ben. Das Gre­mi­um wird den Bericht vor­aus­sicht­lich Anfang Mai bera­ten, Kon­se­quen­zen beschlie­ßen und veröffentlichen.